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Hilfsmittel – Mehrkosten und Eigenanteil vermeiden

Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollatoren oder Einlagen zahlt die Krankenkasse, wenn sie medizinisch notwendig sind. Häufig werden aber Mehrkosten für 'bessere' Modelle verlangt. Dabei muss eine zuzahlungsfreie, ausreichende Versorgung immer angeboten werden.

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Versicherte haben Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige Hilfsmittelversorgung (§ 33 SGB V). Die Kasse muss ein aufzahlungsfreies Modell anbieten, das den medizinischen Bedarf deckt; daneben fällt nur die gesetzliche Zuzahlung an.
Mehrkosten für komfortablere oder optisch ansprechendere Varianten sind freiwillig. Wird dir eine teure Aufzahlung als alternativlos dargestellt, ist Vorsicht geboten – verlange das aufzahlungsfreie Vergleichsmodell.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verordnung prüfen

    Lass dir das Hilfsmittel ärztlich verordnen und kläre den Bedarf.

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    2. Vergleichsmodell verlangen

    Bestehe auf einem aufzahlungsfreien, medizinisch ausreichenden Modell.

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    3. Mehrkosten hinterfragen

    Lass dir erklären, welcher Aufpreis für welche Zusatzfunktion anfällt.

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    4. Bei Ablehnung handeln

    Wird die nötige Versorgung verweigert, lege Widerspruch ein.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich beim Hilfsmittel draufzahlen?

Für eine ausreichende, zweckmäßige Versorgung nur die gesetzliche Zuzahlung. Die Kasse muss ein aufzahlungsfreies Modell anbieten, das den medizinischen Bedarf deckt (§ 33 SGB V). Mehrkosten fallen nur an, wenn du freiwillig ein teureres Modell wählst.

Was ist eine 'wirtschaftliche Aufzahlung'?

Wählst du ein Hilfsmittel mit Ausstattung über das medizinisch Notwendige hinaus, trägst du die Differenz als Aufzahlung selbst. Sie ist freiwillig. Wichtig ist, dass dir zuvor eine vollständig von der Kasse getragene Alternative angeboten wurde.

Was kann ich gegen unnötige Mehrkosten tun?

Verlange ausdrücklich das aufzahlungsfreie Vergleichsmodell und lass dir Zusatzkosten begründen. Wird eine ausreichende Versorgung verweigert oder nur gegen Aufpreis angeboten, kannst du dich an deine Kasse wenden und gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.