Hilfsmittel von der Krankenkasse – Genehmigung durchsetzen
Die Krankenkasse muss medizinisch notwendige Hilfsmittel bereitstellen, die den Erfolg der Behandlung sichern, einer Behinderung vorbeugen oder sie ausgleichen. Wird ein Hilfsmittel abgelehnt oder nur mit hoher Aufzahlung angeboten, lohnt sich der Widerspruch – denn eine ausreichende, zweckmäßige Versorgung muss aufzahlungsfrei möglich sein.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verordnung sichern
Lass dir das Hilfsmittel ärztlich verordnen und die medizinische Notwendigkeit begründen.
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2. Aufzahlung prüfen
Wird eine hohe Aufzahlung verlangt, frag nach einer aufzahlungsfreien, ausreichenden Versorgung. Diese muss angeboten werden.
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3. Widerspruch einlegen
Bei Ablehnung lege fristgerecht Widerspruch ein und verweise auf den Anspruch nach § 33 SGB V.
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4. Eilantrag bei Dringlichkeit
Brauchst du das Hilfsmittel dringend, kommt ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht.
Daran erkennst du die Masche
- Für ein notwendiges Hilfsmittel wird pauschal eine hohe Aufzahlung verlangt.
- Es wird keine aufzahlungsfreie Alternative angeboten.
- Die Ablehnung nennt keine konkrete medizinische Begründung.
Häufige Fragen
Welche Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse?
Medizinisch notwendige Hilfsmittel, die den Behandlungserfolg sichern, einer Behinderung vorbeugen oder sie ausgleichen – etwa Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen oder Pflegebetten (§ 33 SGB V). Eine ausreichende, zweckmäßige Versorgung muss aufzahlungsfrei möglich sein.
Sind Aufzahlungen erlaubt?
Nur für über das medizinisch Notwendige hinausgehende Komfort- oder Sonderwünsche. Für die notwendige Grundversorgung darf keine Aufzahlung verlangt werden. Bestehe auf einer aufzahlungsfreien, ausreichenden Versorgung.
Was, wenn das Hilfsmittel abgelehnt wird?
Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein und reiche die ärztliche Begründung der Notwendigkeit ein. Bei dringend benötigten Hilfsmitteln kann ein Eilantrag beim Sozialgericht sinnvoll sein.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.