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Hilfsmittel von der Krankenkasse – Genehmigung durchsetzen

Die Krankenkasse muss medizinisch notwendige Hilfsmittel bereitstellen, die den Erfolg der Behandlung sichern, einer Behinderung vorbeugen oder sie ausgleichen. Wird ein Hilfsmittel abgelehnt oder nur mit hoher Aufzahlung angeboten, lohnt sich der Widerspruch – denn eine ausreichende, zweckmäßige Versorgung muss aufzahlungsfrei möglich sein.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast Anspruch auf medizinisch notwendige Hilfsmittel, die eine Behinderung ausgleichen oder den Behandlungserfolg sichern (§ 33 SGB V). Eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung muss ohne Aufzahlung möglich sein.
Aufzahlungen sind nur für Komfort- oder Sonderwünsche zulässig, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen – nicht für die notwendige Grundversorgung. Bei Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats widersprechen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verordnung sichern

    Lass dir das Hilfsmittel ärztlich verordnen und die medizinische Notwendigkeit begründen.

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    2. Aufzahlung prüfen

    Wird eine hohe Aufzahlung verlangt, frag nach einer aufzahlungsfreien, ausreichenden Versorgung. Diese muss angeboten werden.

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    3. Widerspruch einlegen

    Bei Ablehnung lege fristgerecht Widerspruch ein und verweise auf den Anspruch nach § 33 SGB V.

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    4. Eilantrag bei Dringlichkeit

    Brauchst du das Hilfsmittel dringend, kommt ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Welche Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse?

Medizinisch notwendige Hilfsmittel, die den Behandlungserfolg sichern, einer Behinderung vorbeugen oder sie ausgleichen – etwa Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen oder Pflegebetten (§ 33 SGB V). Eine ausreichende, zweckmäßige Versorgung muss aufzahlungsfrei möglich sein.

Sind Aufzahlungen erlaubt?

Nur für über das medizinisch Notwendige hinausgehende Komfort- oder Sonderwünsche. Für die notwendige Grundversorgung darf keine Aufzahlung verlangt werden. Bestehe auf einer aufzahlungsfreien, ausreichenden Versorgung.

Was, wenn das Hilfsmittel abgelehnt wird?

Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein und reiche die ärztliche Begründung der Notwendigkeit ein. Bei dringend benötigten Hilfsmitteln kann ein Eilantrag beim Sozialgericht sinnvoll sein.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.