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Herstellergarantie – Anspruch richtig durchsetzen

Viele Produkte kommen mit einer Herstellergarantie. Sie ist eine freiwillige Zusage zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Wichtig ist, die Garantiebedingungen zu kennen – und zu wissen, dass deine gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer davon unberührt bleiben.

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Eine Garantie ist eine freiwillige Einstandspflicht, etwa des Herstellers, mit eigenen Bedingungen (§ 443 BGB). Sie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer und kann darüber hinausgehen.
Innerhalb der Garantiezeit kannst du dich nach den Garantiebedingungen an den Garantiegeber wenden. Unabhängig davon bleiben deine Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bestehen – du hast also zwei mögliche Ansprechpartner.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bedingungen lesen

    Sieh dir Umfang, Dauer und Voraussetzungen der Garantie an.

  2. 2

    2. Anspruch wählen

    Entscheide zwischen Garantie (Hersteller) und Gewährleistung (Verkäufer).

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    3. Geltend machen

    Melde den Defekt fristgerecht und lege Kaufbeleg und Garantieunterlagen vor.

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    4. Nachhaken

    Bei Verzögerung fordere die Erfüllung schriftlich unter Fristsetzung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer bei mangelhafter Ware. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers, mit eigenen Bedingungen (§ 443 BGB). Beide bestehen nebeneinander; du kannst dich auf die für dich günstigere stützen.

Erlöschen meine gesetzlichen Rechte mit der Garantie?

Nein. Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer besteht unabhängig von einer Herstellergarantie. Niemand kann dir diese Rechte mit Verweis auf die Garantie nehmen. Du hast die Wahl, welchen Anspruch du geltend machst.

Wie mache ich einen Garantieanspruch geltend?

Wende dich innerhalb der Garantiezeit an den Garantiegeber und erfülle die Garantiebedingungen, etwa Fristen und Nachweise. Lege Kaufbeleg und Garantieunterlagen vor. Reagiert der Garantiegeber nicht, fordere die Erfüllung schriftlich unter Fristsetzung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.