Heizkostenabrechnung zu hoch oder falsch – so prüfst und kürzt du
Die Heizkosten sind oft der größte Posten der Nebenkosten – und fehleranfällig. Heizung und Warmwasser müssen überwiegend nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden. Stimmt die Verteilung nicht, fehlen Werte oder wurde gar nicht nach Verbrauch erfasst, kannst du kürzen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Abrechnung beanstanden →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Verbrauch plausibilisieren
Vergleiche deinen Verbrauch mit dem Vorjahr und der Wohnungsgröße. Auffällige Sprünge solltest du hinterfragen.
- 2
2. Grund- und Verbrauchsanteil prüfen
Kontrolliere, ob das vorgeschriebene Verhältnis (verbrauchsabhängiger Anteil) eingehalten ist.
- 3
3. Belege anfordern
Verlange Einsicht in Ablesewerte und Rechnungen des Energieversorgers, um Fehler zu finden.
- 4
4. Kürzen und beanstanden
Wurde nicht korrekt verbrauchsabhängig abgerechnet, kürze deinen Anteil um 15 % und beanstande die Abrechnung schriftlich innerhalb der 12-Monats-Frist.
Daran erkennst du die Masche
- Es wurde gar nicht nach Verbrauch, sondern nur nach Fläche abgerechnet.
- Dein Verbrauch ist ohne Erklärung viel höher als im Vorjahr.
- Ablesewerte fehlen oder sind nur 'geschätzt'.
Häufige Fragen
Wann darf ich die Heizkosten um 15 % kürzen?
Wenn entgegen der Heizkostenverordnung nicht (überwiegend) nach Verbrauch abgerechnet wurde. Dann steht dir ein pauschales Kürzungsrecht von 15 % deines Anteils zu. Beanstande die Abrechnung schriftlich.
Sind geschätzte Verbrauchswerte erlaubt?
Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn ein Zähler nachweislich ausgefallen ist. Wird regelmäßig oder grundlos geschätzt, ist das angreifbar. Verlange die Ablesebelege.
Bis wann muss ich beanstanden?
Innerhalb von 12 Monaten ab Zugang der Abrechnung. Danach sind Einwendungen meist ausgeschlossen, sofern du die Verspätung zu vertreten hast. Handle also zügig.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.