Physiotherapie, Ergo- oder Logopädie – Heilmittel von der Kasse
Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie werden ärztlich verordnet und von der Krankenkasse übernommen. Bei dauerhaftem Bedarf kannst du einen langfristigen Heilmittelbedarf genehmigen lassen. Streit gibt es manchmal über die Menge oder die Genehmigung – dagegen kannst du vorgehen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verordnung sichern
Lass dir das Heilmittel ärztlich verordnen und die Diagnose/Notwendigkeit dokumentieren.
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2. Langfristbedarf prüfen
Bei dauerhaftem Bedarf beantrage einen langfristigen Heilmittelbedarf – das erspart wiederholte Genehmigungen.
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3. Zuzahlung/Befreiung
Beachte die gesetzliche Zuzahlung und lass dich bei Erreichen der Belastungsgrenze befreien.
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4. Widerspruch einlegen
Wird eine Genehmigung oder Verlängerung abgelehnt, lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein und belege die Notwendigkeit.
Daran erkennst du die Masche
- Eine notwendige Folgeverordnung wird ohne medizinische Begründung abgelehnt.
- Du zahlst trotz erreichter Belastungsgrenze weiter Zuzahlungen.
- Bei chronischem Bedarf wird kein langfristiger Heilmittelbedarf geprüft.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Physiotherapie?
Ja, medizinisch notwendige Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie werden auf ärztliche Verordnung von der Kasse übernommen (§ 32 SGB V). Für gesetzlich Versicherte fällt eine gesetzliche Zuzahlung an.
Was ist ein langfristiger Heilmittelbedarf?
Bei chronischen oder dauerhaften Erkrankungen kann die Kasse einen langfristigen Heilmittelbedarf genehmigen. Dann sind wiederkehrende Verordnungen leichter möglich, ohne dass jede Verordnung neu geprüft werden muss.
Was, wenn die Kasse eine Genehmigung ablehnt?
Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und die medizinische Notwendigkeit mit ärztlichen Befunden belegen. Bei dauerhaftem Bedarf lohnt der Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.