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Heil- und Kostenplan beim Zahnersatz – richtig prüfen

Bevor größerer Zahnersatz gemacht wird, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Er muss vor Behandlungsbeginn der Krankenkasse vorgelegt werden, damit der Festzuschuss bewilligt wird. Der Plan ist auch die Grundlage, um Kosten und Alternativen zu vergleichen.

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Für Zahnersatz zahlen die gesetzlichen Kassen befundbezogene Festzuschüsse (§ 55 SGB V). Der Heil- und Kostenplan ist vor Behandlungsbeginn bei der Kasse einzureichen, die ihn prüft und genehmigt.
Ein gepflegtes Bonusheft erhöht den Festzuschuss. Mit einer Zweitmeinung und dem Vergleich von Regelversorgung und teureren Varianten lassen sich oft Kosten sparen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Plan erstellen lassen

    Lass dir den Heil- und Kostenplan mit Befund und geplanter Versorgung geben.

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    2. Bei der Kasse einreichen

    Reiche den Plan vor Behandlungsbeginn bei deiner Krankenkasse ein.

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    3. Zweitmeinung einholen

    Hole bei teurem Zahnersatz eine zweite zahnärztliche Einschätzung ein.

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    4. Varianten vergleichen

    Wäge Regelversorgung und höherwertige Versorgung samt Eigenanteil ab.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist der Heil- und Kostenplan?

Ein Dokument des Zahnarztes, das Befund, geplante Versorgung und voraussichtliche Kosten beim Zahnersatz aufführt. Er ist Grundlage für den Festzuschuss der Krankenkasse und muss vor Behandlungsbeginn eingereicht und genehmigt werden (§ 55 SGB V).

Wie hoch ist der Festzuschuss?

Die Kasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert. Ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht ihn. Wählst du eine teurere Versorgung, trägst du den Mehrbetrag selbst. Eine Zweitmeinung hilft, die Kosten einzuordnen.

Lohnt sich eine Zweitmeinung?

Oft ja, gerade bei aufwendigem Zahnersatz. Verschiedene Zahnärzte schlagen unterschiedliche Versorgungen und Preise vor. Mit einem zweiten Heil- und Kostenplan kannst du vergleichen und unnötige Kosten vermeiden, ohne auf eine gute Versorgung zu verzichten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.