Zum Inhalt springen

Vorwurf der Hehlerei – gestohlene Ware gekauft?

Hehlerei betrifft den Umgang mit Sachen, die aus einer Straftat stammen – etwa der Ankauf gestohlener Ware. Entscheidend ist, ob du wusstest oder es darauf ankam, dass die Sache aus einer Straftat stammt. Bei gutgläubigem Kauf scheidet Hehlerei aus.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Schreiben erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Strafbar ist, wer eine Sache, die ein anderer durch eine Straftat gegen fremdes Vermögen erlangt hat, ankauft, sich verschafft, absetzt oder absetzen hilft, um sich zu bereichern (§ 259 StGB). Erforderlich ist Vorsatz hinsichtlich der Herkunft.
Wer nicht wusste und auch nicht damit rechnete, dass die Ware aus einer Straftat stammt, begeht keine Hehlerei. Ein ungewöhnlich niedriger Preis oder dubiose Umstände können aber gegen Gutgläubigkeit sprechen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Schweigen

    Mache zunächst keine Angaben zur Sache.

  2. 2

    2. Kauf dokumentieren

    Sichere Belege über Erwerb, Preis und Verkäufer.

  3. 3

    3. Akteneinsicht

    Lass den Vorwurf und die Beweise prüfen.

  4. 4

    4. Gutgläubigkeit darlegen

    Zeige auf, dass du von der Herkunft nichts wusstest.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann mache ich mich wegen Hehlerei strafbar?

Wenn du eine Sache, die ein anderer durch eine Vermögensstraftat erlangt hat, ankaufst, dir verschaffst, absetzt oder beim Absatz hilfst, um dich zu bereichern, und dabei weißt oder es dir darauf ankommt, dass sie aus einer Straftat stammt (§ 259 StGB).

Was, wenn ich nichts von der Herkunft wusste?

Dann fehlt der erforderliche Vorsatz und Hehlerei scheidet aus. Gutgläubiger Erwerb ist nicht strafbar. Allerdings können verdächtige Umstände – etwa ein extrem günstiger Preis oder ein dubioser Verkäufer – gegen die Gutgläubigkeit sprechen und den Vorwurf stützen.

Wie verhalte ich mich bei dem Vorwurf?

Zur Sache zunächst keine Angaben machen und Akteneinsicht nehmen lassen. Sichere Belege über Erwerb, Preis und Verkäufer, die deine Gutgläubigkeit zeigen können. Eine durchdachte Verteidigung ist wichtig, da oft eine Verbindung zu weiteren Vorwürfen geprüft wird.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.