Vorwurf der Hehlerei – gestohlene Ware gekauft?
Hehlerei betrifft den Umgang mit Sachen, die aus einer Straftat stammen – etwa der Ankauf gestohlener Ware. Entscheidend ist, ob du wusstest oder es darauf ankam, dass die Sache aus einer Straftat stammt. Bei gutgläubigem Kauf scheidet Hehlerei aus.
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Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Schweigen
Mache zunächst keine Angaben zur Sache.
- 2
2. Kauf dokumentieren
Sichere Belege über Erwerb, Preis und Verkäufer.
- 3
3. Akteneinsicht
Lass den Vorwurf und die Beweise prüfen.
- 4
4. Gutgläubigkeit darlegen
Zeige auf, dass du von der Herkunft nichts wusstest.
Daran erkennst du die Masche
- Ein auffällig niedriger Preis lässt die Herkunft fragwürdig erscheinen.
- Es gibt keine Belege über den Erwerb.
- Voreilige Angaben werden ohne Aktenkenntnis gemacht.
Häufige Fragen
Wann mache ich mich wegen Hehlerei strafbar?
Wenn du eine Sache, die ein anderer durch eine Vermögensstraftat erlangt hat, ankaufst, dir verschaffst, absetzt oder beim Absatz hilfst, um dich zu bereichern, und dabei weißt oder es dir darauf ankommt, dass sie aus einer Straftat stammt (§ 259 StGB).
Was, wenn ich nichts von der Herkunft wusste?
Dann fehlt der erforderliche Vorsatz und Hehlerei scheidet aus. Gutgläubiger Erwerb ist nicht strafbar. Allerdings können verdächtige Umstände – etwa ein extrem günstiger Preis oder ein dubioser Verkäufer – gegen die Gutgläubigkeit sprechen und den Vorwurf stützen.
Wie verhalte ich mich bei dem Vorwurf?
Zur Sache zunächst keine Angaben machen und Akteneinsicht nehmen lassen. Sichere Belege über Erwerb, Preis und Verkäufer, die deine Gutgläubigkeit zeigen können. Eine durchdachte Verteidigung ist wichtig, da oft eine Verbindung zu weiteren Vorwürfen geprüft wird.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.