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Hausverbot im Geschäft – darf der Inhaber das einfach?

Du wirst aus einem Laden verwiesen oder bekommst Hausverbot? Der Inhaber hat zwar das Hausrecht – aber gerade bei Geschäften, die für jeden offen sind, gibt es Grenzen. Willkür und Diskriminierung sind nicht erlaubt.

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Aufgrund des Hausrechts kann der Inhaber grundsätzlich bestimmen, wer sich in seinen Räumen aufhält, und ein Hausverbot aussprechen. Wer trotz wirksamem Hausverbot bleibt oder wiederkommt, kann sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen.
Bei Geschäften mit allgemeinem Publikumsverkehr darf ein Hausverbot aber nicht willkürlich oder diskriminierend sein. Ein Hausverbot ohne sachlichen Grund oder allein wegen z. B. Herkunft, Geschlecht oder Behinderung kann unzulässig sein (auch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Grund erfragen

    Lass dir – möglichst schriftlich – den Grund für das Hausverbot nennen.

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    2. Sachlichkeit prüfen

    Gibt es einen sachlichen Grund, oder wirkt das Hausverbot willkürlich/diskriminierend?

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    3. Widersprechen

    Hältst du es für unzulässig, widersprich schriftlich und fordere die Rücknahme.

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    4. Bei Diskriminierung

    Bei einer Benachteiligung aus AGG-Gründen können Ansprüche bestehen – ggf. Antidiskriminierungsstelle einschalten.

Häufige Fragen

Darf ein Laden mir einfach Hausverbot erteilen?

Aufgrund des Hausrechts grundsätzlich ja – der Inhaber kann bestimmen, wer seine Räume betreten darf. Bei Geschäften mit allgemeinem Publikumsverkehr darf ein Hausverbot aber nicht willkürlich oder diskriminierend sein. Ein Hausverbot ohne sachlichen Grund oder allein wegen Herkunft, Geschlecht, Behinderung o. Ä. kann unzulässig sein.

Was passiert, wenn ich trotz Hausverbot komme?

Wer ein wirksames Hausverbot missachtet und die Räume dennoch betritt, kann sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen (§ 123 StGB). Hältst du das Hausverbot für unzulässig, solltest du es nicht einfach ignorieren, sondern schriftlich widersprechen und seine Rücknahme verlangen – bei Diskriminierung kann zusätzlich die Antidiskriminierungsstelle helfen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.