Hausverbot im Geschäft – darf der Inhaber das einfach?
Du wirst aus einem Laden verwiesen oder bekommst Hausverbot? Der Inhaber hat zwar das Hausrecht – aber gerade bei Geschäften, die für jeden offen sind, gibt es Grenzen. Willkür und Diskriminierung sind nicht erlaubt.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Grund erfragen
Lass dir – möglichst schriftlich – den Grund für das Hausverbot nennen.
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2. Sachlichkeit prüfen
Gibt es einen sachlichen Grund, oder wirkt das Hausverbot willkürlich/diskriminierend?
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3. Widersprechen
Hältst du es für unzulässig, widersprich schriftlich und fordere die Rücknahme.
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4. Bei Diskriminierung
Bei einer Benachteiligung aus AGG-Gründen können Ansprüche bestehen – ggf. Antidiskriminierungsstelle einschalten.
Häufige Fragen
Darf ein Laden mir einfach Hausverbot erteilen?
Aufgrund des Hausrechts grundsätzlich ja – der Inhaber kann bestimmen, wer seine Räume betreten darf. Bei Geschäften mit allgemeinem Publikumsverkehr darf ein Hausverbot aber nicht willkürlich oder diskriminierend sein. Ein Hausverbot ohne sachlichen Grund oder allein wegen Herkunft, Geschlecht, Behinderung o. Ä. kann unzulässig sein.
Was passiert, wenn ich trotz Hausverbot komme?
Wer ein wirksames Hausverbot missachtet und die Räume dennoch betritt, kann sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen (§ 123 StGB). Hältst du das Hausverbot für unzulässig, solltest du es nicht einfach ignorieren, sondern schriftlich widersprechen und seine Rücknahme verlangen – bei Diskriminierung kann zusätzlich die Antidiskriminierungsstelle helfen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.