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An der Haustür oder auf der Kaffeefahrt gekauft? 14 Tage Widerruf

Ein Vertreter an der Haustür, ein Stand in der Fußgängerzone oder eine 'Kaffeefahrt' – und plötzlich hast du etwas gekauft, das du gar nicht wolltest? Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, hast du in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (Haustür, Straße, Ausflugsfahrt), kannst du in der Regel binnen 14 Tagen widerrufen (§§ 312b, 312g, 355 BGB) – ohne Begründung.
Wurde nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist um bis zu 12 Monate. Bei Kaffeefahrten gelten zusätzlich besondere Schutzregeln.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Frist prüfen

    Ab Vertragsschluss bzw. Warenerhalt laufen 14 Tage. Ohne korrekte Belehrung hast du deutlich länger Zeit.

  2. 2

    2. Widerruf erklären

    Erkläre den Widerruf schriftlich und eindeutig. Eine Begründung ist nicht nötig.

  3. 3

    3. Ware zurückgeben

    Gib erhaltene Ware zurück; der Verkäufer muss Zahlungen erstatten.

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    4. Zahlungen stoppen

    Hast du eine Einzugsermächtigung erteilt, widersprich Abbuchungen bzw. lass sie zurückbuchen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich einen Haustürvertrag widerrufen?

In der Regel ja. Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden – also an der Haustür, auf der Straße oder bei Ausflugs-/Kaffeefahrten –, kannst du grundsätzlich binnen 14 Tagen ohne Grund widerrufen (§ 312g BGB).

Was, wenn die Frist schon vorbei scheint?

Prüfe, ob du eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hast. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, beginnt die 14-Tage-Frist nicht – sie verlängert sich um bis zu zwölf Monate. Dann ist der Widerruf oft noch möglich.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.