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Hund oder Katze in der Mietwohnung – darf der Vermieter Nein sagen?

Du möchtest einen Hund oder eine Katze halten, aber im Mietvertrag steht ein Tierverbot? Ein pauschales Verbot ist meist unwirksam. Ob du Hund oder Katze halten darfst, hängt von einer Abwägung ab – Kleintiere sind ohnehin immer erlaubt.

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Ein generelles Verbot der Haustierhaltung in den Vertrags-AGB ist nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam. Über Hund/Katze entscheidet eine Abwägung der Interessen – der Vermieter darf nicht pauschal verbieten.
Kleintiere (Hamster, Wellensittich, Zierfische o. Ä.) sind immer ohne Erlaubnis zulässig. Bei Hund/Katze solltest du die Erlaubnis einholen; sie darf nicht willkürlich verweigert werden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vertragsklausel prüfen

    Steht ein generelles Verbot drin? Solche Klauseln sind meist unwirksam. Ein Zustimmungsvorbehalt ist dagegen zulässig.

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    2. Erlaubnis schriftlich erbitten

    Bitte für Hund/Katze um die Erlaubnis und schildere die Umstände (Art, Größe, Rücksichtnahme).

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    3. Bei Ablehnung Abwägung einfordern

    Der Vermieter muss seine Ablehnung sachlich begründen (z. B. konkrete Störungen). Pauschale Ablehnung ist nicht zulässig.

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    4. Kleintiere brauchen keine Erlaubnis

    Für übliche Kleintiere musst du nicht fragen – sie sind generell erlaubt.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter Hunde und Katzen generell verbieten?

Nein. Ein pauschales Tierhaltungsverbot in den Formular-AGB ist unwirksam (BGH). Über die Haltung von Hund oder Katze ist im Einzelfall nach einer Interessenabwägung zu entscheiden – der Vermieter darf nicht willkürlich Nein sagen.

Brauche ich für einen Hamster oder Fische eine Erlaubnis?

Nein. Übliche Kleintiere wie Hamster, Wellensittiche oder Zierfische darfst du immer ohne Zustimmung des Vermieters halten, weil von ihnen typischerweise keine Beeinträchtigung ausgeht.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.