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Hausrat bei Trennung aufteilen – wem gehört was?

Bei der Trennung stellt sich schnell die Frage, wer welche Möbel und Gegenstände behalten darf. Persönliche Sachen behält jeder; gemeinsam angeschaffter Hausrat wird nach Billigkeit verteilt. Über den Hausrat während der Trennung gelten eigene Regeln, die vom späteren Zugewinnausgleich zu trennen sind.

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Während der Trennung kann jeder Ehegatte die ihm gehörenden Gegenstände herausverlangen; gemeinsamer Hausrat wird nach Billigkeit aufgeteilt – wer ihn dringender braucht, kann ihn behalten (§ 1361a BGB).
Persönliche Gegenstände (Kleidung, persönliche Erinnerungsstücke, beruflich Genutztes) bleiben bei ihrem Eigentümer. Eine einvernehmliche Liste erspart langwierigen Streit und Kosten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Eigentum klären

    Trenne, was jemandem allein gehört (mitgebracht, geschenkt, geerbt) von gemeinsam Angeschafftem.

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    2. Bedarf berücksichtigen

    Beim gemeinsamen Hausrat zählt, wer ihn dringender benötigt – etwa der Elternteil, bei dem die Kinder leben.

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    3. Liste erstellen

    Erstellt gemeinsam eine Aufteilungsliste. Das schafft Klarheit und beugt späteren Vorwürfen vor.

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    4. Streit gerichtlich klären

    Gelingt keine Einigung, kann das Familiengericht über die Hausratsverteilung entscheiden.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wer bekommt bei der Trennung die Möbel?

Persönliche und allein gehörende Gegenstände behält ihr Eigentümer. Gemeinsam angeschaffter Hausrat wird nach Billigkeit verteilt: Wer ihn dringender braucht, kann ihn behalten – etwa der Elternteil, bei dem die Kinder leben (§ 1361a BGB).

Was zählt als Hausrat?

Gegenstände, die der gemeinsamen Lebensführung dienen: Möbel, Hausgeräte, Geschirr, oft auch das Familienauto, wenn es gemeinsam genutzt wurde. Rein persönliche oder berufliche Gegenstände gehören nicht zum gemeinsamen Hausrat.

Was, wenn wir uns nicht einigen?

Dann kann das Familiengericht die Verteilung des Hausrats regeln. Eine einvernehmliche Liste ist aber fast immer schneller und günstiger. Trenne die Hausratsfrage vom Zugewinnausgleich, der das Vermögen betrifft.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.