Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung – was umlegbar ist
Hausmeisterkosten dürfen als Betriebskosten umgelegt werden – aber nur für laufende Tätigkeiten wie Pflege und kleine Kontrollen. Verwaltungs- und Reparaturkosten gehören nicht dazu. Werden sie versteckt mit abgerechnet, zahlst du Posten, die der Vermieter selbst tragen muss.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Position aufschlüsseln lassen
Verlange eine Aufschlüsselung, welche Tätigkeiten unter 'Hausmeister' abgerechnet werden.
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2. Nicht umlegbare Anteile suchen
Reparaturen, Instandsetzung und Verwaltung sind nicht umlagefähig – diese Anteile müssen abgezogen sein.
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3. Belegeinsicht nehmen
Du hast das Recht, die Originalbelege und Verträge einzusehen. So erkennst du Doppelabrechnungen (z. B. Hausmeister plus separate Gartenpflege-Firma).
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4. Schriftlich beanstanden
Beanstande zu Unrecht umgelegte Posten innerhalb der 12-Monats-Frist und fordere eine korrigierte Abrechnung.
Daran erkennst du die Masche
- In der Hausmeisterposition stecken offensichtlich Reparaturen.
- Gartenpflege oder Treppenhausreinigung werden zusätzlich UND im Hausmeister abgerechnet.
- Verwaltungskosten tauchen als eigene Umlage auf.
Häufige Fragen
Sind Hausmeisterkosten umlagefähig?
Ja, aber nur für laufende Betriebstätigkeiten wie Pflege, Kontrolle und kleinere Arbeiten. Reparaturen, Instandsetzung und Verwaltungsaufgaben gehören nicht dazu und müssen herausgerechnet werden.
Wie erkenne ich eine Doppelabrechnung?
Wenn Leistungen wie Gartenpflege oder Reinigung sowohl als eigene Position als auch im Hausmeister enthalten sind. Mit Belegeinsicht lässt sich das aufdecken.
Was kann ich gegen falsche Posten tun?
Beanstande sie innerhalb von 12 Monaten ab Zugang schriftlich, verlange Belegeinsicht und eine korrigierte Abrechnung. Zu Unrecht gezahlte Beträge kannst du zurückfordern.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.