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Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung – was umlegbar ist

Hausmeisterkosten dürfen als Betriebskosten umgelegt werden – aber nur für laufende Tätigkeiten wie Pflege und kleine Kontrollen. Verwaltungs- und Reparaturkosten gehören nicht dazu. Werden sie versteckt mit abgerechnet, zahlst du Posten, die der Vermieter selbst tragen muss.

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Abrechnung beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Umlagefähig sind nur die in der Betriebskostenverordnung genannten Kostenarten. Verwaltungskosten und Instandhaltung/Reparatur gehören nicht dazu und dürfen nicht auf dich umgelegt werden.
Erbringt der Hausmeister auch Reparaturen oder Verwaltung, müssen diese Anteile herausgerechnet werden. Fehlt diese Trennung, kannst du die Position beanstanden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Position aufschlüsseln lassen

    Verlange eine Aufschlüsselung, welche Tätigkeiten unter 'Hausmeister' abgerechnet werden.

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    2. Nicht umlegbare Anteile suchen

    Reparaturen, Instandsetzung und Verwaltung sind nicht umlagefähig – diese Anteile müssen abgezogen sein.

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    3. Belegeinsicht nehmen

    Du hast das Recht, die Originalbelege und Verträge einzusehen. So erkennst du Doppelabrechnungen (z. B. Hausmeister plus separate Gartenpflege-Firma).

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    4. Schriftlich beanstanden

    Beanstande zu Unrecht umgelegte Posten innerhalb der 12-Monats-Frist und fordere eine korrigierte Abrechnung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Sind Hausmeisterkosten umlagefähig?

Ja, aber nur für laufende Betriebstätigkeiten wie Pflege, Kontrolle und kleinere Arbeiten. Reparaturen, Instandsetzung und Verwaltungsaufgaben gehören nicht dazu und müssen herausgerechnet werden.

Wie erkenne ich eine Doppelabrechnung?

Wenn Leistungen wie Gartenpflege oder Reinigung sowohl als eigene Position als auch im Hausmeister enthalten sind. Mit Belegeinsicht lässt sich das aufdecken.

Was kann ich gegen falsche Posten tun?

Beanstande sie innerhalb von 12 Monaten ab Zugang schriftlich, verlange Belegeinsicht und eine korrigierte Abrechnung. Zu Unrecht gezahlte Beträge kannst du zurückfordern.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.