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Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen – Putzhilfe, Pflege, Garten

Für haushaltsnahe Dienstleistungen – etwa Reinigung, Gartenpflege, Pflege oder Betreuung im Haushalt – kannst du 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von deiner Steuer abziehen. Das ist eine echte Steuerermäßigung, kein bloßer Abzug von der Bemessungsgrundlage. Wichtig sind Rechnung und unbare Zahlung.

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Für haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Bei Handwerkerleistungen sind es 20 % bis maximal 1.200 Euro.
Voraussetzung sind eine Rechnung und die unbare Zahlung (Überweisung) – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Absetzbar sind die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Leistungen erfassen

    Sammle Rechnungen für Reinigung, Gartenpflege, Pflege, Betreuung oder Hausmeisterdienste im Haushalt.

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    2. Unbar zahlen

    Zahle per Überweisung – nur dann ist die Leistung absetzbar. Barzahlung wird nicht anerkannt.

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    3. Arbeitskosten herausrechnen

    Absetzbar sind die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Lass das auf der Rechnung ausweisen.

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    4. In der Erklärung ansetzen

    Trage die Kosten in der Steuererklärung ein; 20 % davon mindern direkt deine Steuer.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie viel kann ich für eine Putzhilfe absetzen?

20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld, bei haushaltsnahen Dienstleistungen bis höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Eine Minijob-Haushaltshilfe wird gesondert begünstigt.

Muss ich überweisen?

Ja. Das Finanzamt erkennt nur unbar gezahlte Leistungen an – also per Überweisung mit Rechnung. Barzahlungen sind nicht absetzbar, egal wie gut sie belegt sind. Bewahre Rechnung und Kontoauszug auf.

Was ist mit Handwerkerleistungen?

Auch dafür gibt es 20 % der Arbeitskosten, allerdings mit einem eigenen Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr. Material ist nicht begünstigt. Reinigung und Gartenpflege zählen dagegen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen mit dem höheren Höchstbetrag.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.