Haushaltsführungsschaden – Entschädigung, wenn du nach dem Unfall den Haushalt nicht schaffst
Verletzungen nach einem unverschuldeten Unfall können dazu führen, dass du Haushaltstätigkeiten – Kochen, Putzen, Einkaufen, Gartenarbeit – nicht mehr oder nur eingeschränkt erledigen kannst. Dieser Ausfall ist ein ersatzfähiger Schaden, der sogenannte Haushaltsführungsschaden, auch wenn keine Hilfskraft eingestellt wurde.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Tätigkeiten erfassen
Liste auf, welche Haushaltsarbeiten du vor dem Unfall geleistet hast und wie viel Zeit das in Anspruch nahm.
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2. Einschränkung dokumentieren
Halte mit ärztlichen Attesten fest, in welchem Umfang und wie lange du beeinträchtigt warst.
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3. Schaden berechnen
Multipliziere die ausgefallenen Stunden mit einem üblichen Stundensatz. Tabellenwerke helfen bei der Einordnung.
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4. Anspruch anmelden
Mach den Haushaltsführungsschaden bei der gegnerischen Versicherung geltend. Wegen der Berechnung lohnt anwaltliche Hilfe.
Daran erkennst du die Masche
- Die Versicherung lehnt den Schaden ab, weil du keine Hilfe eingestellt hast.
- Der Umfang deiner früheren Haushaltstätigkeit wird kleingeredet.
- Es wird nur eine sehr kurze Beeinträchtigungsdauer anerkannt.
Häufige Fragen
Was ist ein Haushaltsführungsschaden?
Der Ersatz dafür, dass du nach einer unfallbedingten Verletzung den Haushalt nicht mehr im gewohnten Umfang führen kannst. Er besteht unabhängig davon, ob du eine bezahlte Hilfe einsetzt oder Angehörige einspringen (§ 249 BGB).
Wie wird er berechnet?
Nach dem konkreten Ausfall: Es wird ermittelt, welche Haushaltstätigkeiten du vor dem Unfall geleistet hast und in welchem Umfang du verletzungsbedingt ausfielst. Die ausgefallenen Stunden werden mit einem üblichen Stundensatz bewertet.
Bekomme ich Geld, auch ohne eine Putzhilfe zu bezahlen?
Ja. Der Anspruch besteht auch dann, wenn du keine Ersatzkraft einstellst, sondern die Arbeit liegen bleibt oder von Angehörigen übernommen wird. Wichtig ist die Dokumentation von Tätigkeiten und Beeinträchtigung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.