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Hausgeld und Sonderumlage – was Eigentümer zahlen müssen

Als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlst du monatlich Hausgeld – und manchmal kommt eine 'Sonderumlage' für größere Ausgaben dazu. Was musst du zahlen, und wann kannst du dich wehren?

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Das Hausgeld ist dein laufender Beitrag zu den Kosten der Gemeinschaft (Verwaltung, Instandhaltung, Rücklage). Eine Sonderumlage wird per Beschluss der Eigentümerversammlung für außerplanmäßige oder größere Ausgaben (z. B. Dachsanierung) erhoben.
Ein wirksamer Beschluss über Hausgeld oder Sonderumlage ist verbindlich – du musst zahlen, auch wenn du dagegen gestimmt hast. Hältst du den Beschluss für rechtswidrig, kannst du ihn innerhalb eines Monats anfechten; die Zahlungspflicht entfällt dadurch aber zunächst nicht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Beschluss prüfen

    Liegt ein wirksamer Beschluss über das Hausgeld bzw. die Sonderumlage vor?

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    2. Höhe/Verteilung prüfen

    Stimmen Berechnung und Verteilungsschlüssel?

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    3. Fristgerecht anfechten

    Bei einem fehlerhaften Beschluss innerhalb eines Monats Anfechtungsklage erheben (§ 44 WEG).

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    4. Zahlung beachten

    Trotz Anfechtung besteht die Zahlungspflicht zunächst fort – sonst drohen Verzugsfolgen.

Häufige Fragen

Muss ich eine Sonderumlage zahlen?

Ja, wenn die Eigentümerversammlung sie wirksam beschlossen hat – der Beschluss ist auch dann verbindlich, wenn du dagegen gestimmt hast. Eine Sonderumlage darf für außerplanmäßige oder größere Ausgaben erhoben werden. Hältst du den Beschluss für fehlerhaft, kannst du ihn anfechten; die Zahlungspflicht entfällt dadurch aber zunächst nicht.

Wie wehre ich mich gegen eine zu hohe Umlage?

Prüfe Beschluss, Höhe und Verteilungsschlüssel. Hältst du die Sonderumlage für rechtswidrig (z. B. unnötig, falsch verteilt), kannst du den Beschluss innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung gerichtlich anfechten (§ 44 WEG). Wichtig: Zahle zunächst trotzdem, um Verzugsfolgen zu vermeiden, und lass dich bei der Anfechtung beraten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.