Hausgeld und Sonderumlage – was Eigentümer zahlen müssen
Als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlst du monatlich Hausgeld – und manchmal kommt eine 'Sonderumlage' für größere Ausgaben dazu. Was musst du zahlen, und wann kannst du dich wehren?
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Was du jetzt tun solltest
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1. Beschluss prüfen
Liegt ein wirksamer Beschluss über das Hausgeld bzw. die Sonderumlage vor?
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2. Höhe/Verteilung prüfen
Stimmen Berechnung und Verteilungsschlüssel?
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3. Fristgerecht anfechten
Bei einem fehlerhaften Beschluss innerhalb eines Monats Anfechtungsklage erheben (§ 44 WEG).
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4. Zahlung beachten
Trotz Anfechtung besteht die Zahlungspflicht zunächst fort – sonst drohen Verzugsfolgen.
Häufige Fragen
Muss ich eine Sonderumlage zahlen?
Ja, wenn die Eigentümerversammlung sie wirksam beschlossen hat – der Beschluss ist auch dann verbindlich, wenn du dagegen gestimmt hast. Eine Sonderumlage darf für außerplanmäßige oder größere Ausgaben erhoben werden. Hältst du den Beschluss für fehlerhaft, kannst du ihn anfechten; die Zahlungspflicht entfällt dadurch aber zunächst nicht.
Wie wehre ich mich gegen eine zu hohe Umlage?
Prüfe Beschluss, Höhe und Verteilungsschlüssel. Hältst du die Sonderumlage für rechtswidrig (z. B. unnötig, falsch verteilt), kannst du den Beschluss innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung gerichtlich anfechten (§ 44 WEG). Wichtig: Zahle zunächst trotzdem, um Verzugsfolgen zu vermeiden, und lass dich bei der Anfechtung beraten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.