Zum Inhalt springen

Jemand will dein Grundstück nicht verlassen? Hausfriedensbruch

Ein ungebetener Gast, der nicht gehen will, oder jemand, der einfach dein Grundstück betritt: Dein Zuhause und dein befriedetes Besitztum sind geschützt. Wer dein Hausrecht missachtet, kann sich strafbar machen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Frage klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Hausfriedensbruch begeht, wer widerrechtlich in eine Wohnung, in Geschäftsräume oder ein befriedetes Besitztum eindringt – oder wer sich dort ohne Befugnis aufhält und auf Aufforderung des Berechtigten nicht geht (§ 123 StGB). Das Hausrecht entscheidet, wer bleiben darf.
Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt: Die Strafverfolgung setzt in der Regel einen Strafantrag des Berechtigten voraus (Frist beachten). Bei akuten Situationen kannst du die Polizei rufen, die den Platzverweis durchsetzen kann.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Klar auffordern

    Fordere die Person eindeutig auf, dein Grundstück/deine Räume zu verlassen.

  2. 2

    2. Zeugen/Beweise

    Halte fest, was passiert ist (Zeugen, ggf. Notiz mit Datum/Uhrzeit).

  3. 3

    3. Polizei rufen

    Bleibt die Person, kannst du die Polizei verständigen (Platzverweis/Anzeige).

  4. 4

    4. Strafantrag stellen

    Für die Strafverfolgung in der Regel fristgerecht einen Strafantrag stellen.

Häufige Fragen

Wann liegt ein Hausfriedensbruch vor?

Wenn jemand widerrechtlich in deine Wohnung, deine Geschäftsräume oder dein befriedetes Besitztum (z. B. eingezäuntes Grundstück) eindringt – oder wenn sich jemand dort ohne Befugnis aufhält und trotz deiner Aufforderung nicht geht (§ 123 StGB). Entscheidend ist dein Hausrecht: Du bestimmst, wer sich auf deinem Grund aufhalten darf.

Was kann ich gegen Hausfriedensbruch tun?

Fordere die Person zunächst klar auf zu gehen. Bleibt sie, kannst du die Polizei rufen, die einen Platzverweis durchsetzen kann. Da Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt ist, musst du für die Strafverfolgung in der Regel fristgerecht einen Strafantrag stellen. Sichere nach Möglichkeit Zeugen und halte den Vorfall schriftlich fest.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.