Jemand will dein Grundstück nicht verlassen? Hausfriedensbruch
Ein ungebetener Gast, der nicht gehen will, oder jemand, der einfach dein Grundstück betritt: Dein Zuhause und dein befriedetes Besitztum sind geschützt. Wer dein Hausrecht missachtet, kann sich strafbar machen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Klar auffordern
Fordere die Person eindeutig auf, dein Grundstück/deine Räume zu verlassen.
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2. Zeugen/Beweise
Halte fest, was passiert ist (Zeugen, ggf. Notiz mit Datum/Uhrzeit).
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3. Polizei rufen
Bleibt die Person, kannst du die Polizei verständigen (Platzverweis/Anzeige).
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4. Strafantrag stellen
Für die Strafverfolgung in der Regel fristgerecht einen Strafantrag stellen.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Hausfriedensbruch vor?
Wenn jemand widerrechtlich in deine Wohnung, deine Geschäftsräume oder dein befriedetes Besitztum (z. B. eingezäuntes Grundstück) eindringt – oder wenn sich jemand dort ohne Befugnis aufhält und trotz deiner Aufforderung nicht geht (§ 123 StGB). Entscheidend ist dein Hausrecht: Du bestimmst, wer sich auf deinem Grund aufhalten darf.
Was kann ich gegen Hausfriedensbruch tun?
Fordere die Person zunächst klar auf zu gehen. Bleibt sie, kannst du die Polizei rufen, die einen Platzverweis durchsetzen kann. Da Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt ist, musst du für die Strafverfolgung in der Regel fristgerecht einen Strafantrag stellen. Sichere nach Möglichkeit Zeugen und halte den Vorfall schriftlich fest.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.