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Bei der HU durchgefallen – Mängel und Nachprüfung

Bei der Hauptuntersuchung (HU) prüft die Prüforganisation den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs. Werden Mängel festgestellt, kommt es auf deren Schwere an: Von einer einfachen Nachbesserung bis zur Untersagung des Betriebs reicht die Bandbreite.

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Die Hauptuntersuchung ist regelmäßig vorgeschrieben (§ 29 StVZO). Mängel werden in Kategorien eingeteilt – geringe Mängel, erhebliche Mängel und gefährliche/verkehrsunsichere Mängel –, an die unterschiedliche Folgen geknüpft sind.
Bei erheblichen Mängeln bekommst du in der Regel eine Frist (üblich rund ein Monat), in der du nachbessern und das Fahrzeug zur Nachprüfung vorführen kannst, ohne die komplette HU erneut zu zahlen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Mängelbericht lesen

    Sieh nach, welche Mängel in welcher Kategorie festgestellt wurden.

  2. 2

    2. Reparatur veranlassen

    Lass die Mängel fachgerecht beheben und sichere Belege.

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    3. Nachprüfung wahrnehmen

    Führe das Fahrzeug innerhalb der Frist zur Nachprüfung vor.

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    4. Bei Gefahr handeln

    Bei verkehrsunsicheren Mängeln das Fahrzeug nicht weiter im Verkehr nutzen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich durch die HU falle?

Es kommt auf die Mängelkategorie an. Bei geringen Mängeln gibt es oft die Plakette mit Hinweis auf Nachbesserung. Bei erheblichen Mängeln musst du nachbessern und innerhalb einer Frist zur Nachprüfung. Bei gefährlichen Mängeln darf das Fahrzeug nicht weiter genutzt werden.

Wie lange habe ich für die Nachprüfung?

Üblich ist eine Frist von rund einem Monat. Innerhalb dieser Frist kannst du das Fahrzeug nach der Reparatur zur Nachprüfung vorführen, bei der nur die beanstandeten Punkte geprüft werden – das ist günstiger als eine komplett neue HU.

Darf ich mit abgelaufener HU fahren?

Das Überziehen der HU ist eine Ordnungswidrigkeit und kann je nach Dauer mit Verwarnungs- oder Bußgeld und Punkten geahndet werden. Bei gefährlichen Mängeln kommt hinzu, dass das Fahrzeug verkehrsunsicher und damit nicht zu nutzen ist.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.