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Hasskommentar im Netz – melden, löschen lassen und Täter ermitteln

Beleidigende, hetzerische oder bedrohende Kommentare musst du nicht hinnehmen. Plattformen sind verpflichtet, gemeldete strafbare Inhalte zu prüfen und zu entfernen. Daneben kannst du zivilrechtlich Unterlassung verlangen und – bei strafbaren Inhalten – Anzeige erstatten.

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Löschung anstoßen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung sind strafbar; ehrverletzende Inhalte verletzen zudem dein Persönlichkeitsrecht (§§ 823, 1004 BGB). Du kannst Löschung und Unterlassung verlangen.
Große Plattformen müssen gemeldete rechtswidrige Inhalte zügig prüfen und entfernen. Bei strafbaren Inhalten kann über ein Verfahren auch die Identität des Verfassers ermittelt werden.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Beweise sichern

    Screenshots mit URL, Datum, Nutzername und Inhalt anfertigen, bevor der Kommentar verschwindet.

  2. 2

    2. Inhalt melden

    Melde den Kommentar über die Meldefunktion der Plattform und verlange die Entfernung.

  3. 3

    3. Unterlassung/Anzeige

    Bei fortgesetzter Verletzung kannst du Unterlassung verlangen; bei strafbaren Inhalten Strafanzeige erstatten.

  4. 4

    4. Unterstützung holen

    Beratungsstellen gegen Hass im Netz helfen weiter und unterstützen bei der Dokumentation und den nächsten Schritten.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss die Plattform einen Hasskommentar löschen?

Gemeldete strafbare oder offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen große Plattformen zügig prüfen und entfernen. Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung sind strafbar; ehrverletzende Inhalte verletzen zudem dein Persönlichkeitsrecht.

Kann ich erfahren, wer dahintersteckt?

Bei strafbaren Inhalten kann über ein Straf- oder ein gerichtliches Auskunftsverfahren die Identität des Verfassers ermittelt werden. Sichere dafür die Beweise und erstatte gegebenenfalls Anzeige.

Was kann ich noch tun?

Du kannst zivilrechtlich Unterlassung und bei Schäden Schadensersatz verlangen. Beratungsstellen gegen Hass im Netz unterstützen bei Dokumentation und Vorgehen. Wichtig ist, früh Beweise zu sichern.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.