Hasskommentar im Netz – melden, löschen lassen und Täter ermitteln
Beleidigende, hetzerische oder bedrohende Kommentare musst du nicht hinnehmen. Plattformen sind verpflichtet, gemeldete strafbare Inhalte zu prüfen und zu entfernen. Daneben kannst du zivilrechtlich Unterlassung verlangen und – bei strafbaren Inhalten – Anzeige erstatten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Beweise sichern
Screenshots mit URL, Datum, Nutzername und Inhalt anfertigen, bevor der Kommentar verschwindet.
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2. Inhalt melden
Melde den Kommentar über die Meldefunktion der Plattform und verlange die Entfernung.
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3. Unterlassung/Anzeige
Bei fortgesetzter Verletzung kannst du Unterlassung verlangen; bei strafbaren Inhalten Strafanzeige erstatten.
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4. Unterstützung holen
Beratungsstellen gegen Hass im Netz helfen weiter und unterstützen bei der Dokumentation und den nächsten Schritten.
Daran erkennst du die Masche
- Der Kommentar enthält Drohungen oder Aufrufe zu Gewalt.
- Die Plattform reagiert nicht auf deine Meldung.
- Mehrere Konten hetzen koordiniert gegen dich.
Häufige Fragen
Muss die Plattform einen Hasskommentar löschen?
Gemeldete strafbare oder offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen große Plattformen zügig prüfen und entfernen. Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung sind strafbar; ehrverletzende Inhalte verletzen zudem dein Persönlichkeitsrecht.
Kann ich erfahren, wer dahintersteckt?
Bei strafbaren Inhalten kann über ein Straf- oder ein gerichtliches Auskunftsverfahren die Identität des Verfassers ermittelt werden. Sichere dafür die Beweise und erstatte gegebenenfalls Anzeige.
Was kann ich noch tun?
Du kannst zivilrechtlich Unterlassung und bei Schäden Schadensersatz verlangen. Beratungsstellen gegen Hass im Netz unterstützen bei Dokumentation und Vorgehen. Wichtig ist, früh Beweise zu sichern.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.