Handyvertrag am Telefon – kam überhaupt ein Vertrag zustande?
Wird dir am Telefon ein Telekommunikationsvertrag (Handy, DSL) angeboten und 'abgeschlossen', heißt das nicht automatisch, dass ein wirksamer Vertrag besteht. Bei telefonisch angebahnten Verträgen über Telekommunikationsdienste ist häufig eine nachträgliche Bestätigung in Textform nötig, damit der Vertrag überhaupt zustande kommt.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Vertrag bestreiten →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Bestätigung prüfen
Hast du nach dem Telefonat eine Bestätigung in Textform erhalten und ausdrücklich zugestimmt? Wenn nicht, ist der Vertrag oft nicht wirksam.
- 2
2. Vertrag bestreiten
Bestreite gegenüber dem Anbieter, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, und fordere die Einstellung der Forderungen.
- 3
3. Vorsorglich widerrufen
Erkläre vorsorglich den Widerruf innerhalb von 14 Tagen, um auf der sicheren Seite zu sein.
- 4
4. Abbuchungen stoppen
Stoppe etwaige Abbuchungen (Lastschrift zurückbuchen) und widersprich unberechtigten Mahnungen.
Daran erkennst du die Masche
- Dir wird eine Forderung gestellt, obwohl du nie etwas in Textform bestätigt hast.
- Am Telefon wurde Druck gemacht, 'nur noch schnell zu bestätigen'.
- Es kommen Mahnungen für einen Vertrag, den du nicht wolltest.
Häufige Fragen
Kommt ein Handyvertrag am Telefon sofort zustande?
Häufig nicht. Telefonisch angebahnte Verträge über Telekommunikationsdienste werden in der Regel erst wirksam, wenn du eine Bestätigung in Textform erhältst und ihr ausdrücklich zustimmst. Ohne diese Genehmigung kommt oft kein Vertrag zustande.
Was, wenn ich nichts bestätigt habe?
Dann kannst du bestreiten, dass ein wirksamer Vertrag besteht, und die Einstellung der Forderungen verlangen. Stoppe etwaige Abbuchungen und widersprich Mahnungen. Vorsorglich kannst du zusätzlich den Widerruf erklären.
Habe ich trotzdem ein Widerrufsrecht?
Ja. Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, hast du bei einem telefonischen Abschluss in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g BGB). So kannst du dich auf jeden Fall vom ungewollten Vertrag lösen.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.