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Handyvertrag am Telefon – kam überhaupt ein Vertrag zustande?

Wird dir am Telefon ein Telekommunikationsvertrag (Handy, DSL) angeboten und 'abgeschlossen', heißt das nicht automatisch, dass ein wirksamer Vertrag besteht. Bei telefonisch angebahnten Verträgen über Telekommunikationsdienste ist häufig eine nachträgliche Bestätigung in Textform nötig, damit der Vertrag überhaupt zustande kommt.

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Vertrag bestreiten

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Telefonisch geschlossene Verträge über Telekommunikationsdienste werden in der Regel erst wirksam, wenn du sie nach Erhalt einer Bestätigung in Textform ausdrücklich genehmigst. Ohne diese Bestätigung kommt oft kein Vertrag zustande.
Unabhängig davon besteht bei am Telefon geschlossenen Verträgen das 14-tägige Widerrufsrecht (§ 312g BGB). Du kannst dich also auf beiden Wegen lösen, wenn du den Vertrag nicht willst.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bestätigung prüfen

    Hast du nach dem Telefonat eine Bestätigung in Textform erhalten und ausdrücklich zugestimmt? Wenn nicht, ist der Vertrag oft nicht wirksam.

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    2. Vertrag bestreiten

    Bestreite gegenüber dem Anbieter, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, und fordere die Einstellung der Forderungen.

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    3. Vorsorglich widerrufen

    Erkläre vorsorglich den Widerruf innerhalb von 14 Tagen, um auf der sicheren Seite zu sein.

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    4. Abbuchungen stoppen

    Stoppe etwaige Abbuchungen (Lastschrift zurückbuchen) und widersprich unberechtigten Mahnungen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kommt ein Handyvertrag am Telefon sofort zustande?

Häufig nicht. Telefonisch angebahnte Verträge über Telekommunikationsdienste werden in der Regel erst wirksam, wenn du eine Bestätigung in Textform erhältst und ihr ausdrücklich zustimmst. Ohne diese Genehmigung kommt oft kein Vertrag zustande.

Was, wenn ich nichts bestätigt habe?

Dann kannst du bestreiten, dass ein wirksamer Vertrag besteht, und die Einstellung der Forderungen verlangen. Stoppe etwaige Abbuchungen und widersprich Mahnungen. Vorsorglich kannst du zusätzlich den Widerruf erklären.

Habe ich trotzdem ein Widerrufsrecht?

Ja. Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, hast du bei einem telefonischen Abschluss in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g BGB). So kannst du dich auf jeden Fall vom ungewollten Vertrag lösen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.