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Untergeschobene Vertragsverlängerung am Telefon – so wehrst du dich

Ein häufiger Trick: Beim Anruf der Kunden-Hotline wird dir nebenbei eine Vertragsverlängerung oder ein teurerer Tarif untergeschoben. Auch hier gilt: Telefonisch geschlossene Telekommunikationsverträge brauchen oft eine Bestätigung in Textform, und es besteht ein Widerrufsrecht. Du musst eine untergeschobene Verlängerung nicht hinnehmen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Eine am Telefon untergeschobene Vertragsverlängerung ist häufig nicht wirksam, solange du sie nicht in Textform bestätigt hast. Zusätzlich besteht das 14-tägige Widerrufsrecht (§ 312g BGB).
Lass dir die Aufzeichnung oder den Inhalt des Gesprächs schildern und prüfe, was wirklich vereinbart wurde. Bestehst du auf den alten Bedingungen, kannst du die ungewollte Änderung zurückweisen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Änderung erkennen

    Prüfe, ob nach dem Anruf eine Vertragsverlängerung oder ein neuer Tarif auftaucht, den du nicht wolltest.

  2. 2

    2. Bestätigung prüfen

    Ohne deine ausdrückliche Bestätigung in Textform ist die Änderung oft unwirksam.

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    3. Widerrufen/bestreiten

    Widerrufe vorsorglich innerhalb von 14 Tagen und bestreite die ungewollte Verlängerung schriftlich.

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    4. Alte Konditionen wahren

    Bestehe darauf, dass dein bisheriger Vertrag zu den alten Bedingungen weiterläuft.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bin ich an eine telefonische Vertragsverlängerung gebunden?

Oft nicht. Telefonisch vereinbarte Änderungen an Telekommunikationsverträgen werden in der Regel erst mit deiner Bestätigung in Textform wirksam. Ohne diese Genehmigung kannst du die untergeschobene Verlängerung zurückweisen.

Wie wehre ich mich?

Bestreite die ungewollte Änderung schriftlich, verweise auf die fehlende Bestätigung in Textform und widerrufe vorsorglich innerhalb von 14 Tagen (§ 312g BGB). Bestehe darauf, dass dein alter Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiterläuft.

Was, wenn der Anbieter sich auf das Telefonat beruft?

Eine bloße mündliche Zusage am Telefon genügt für eine wirksame Vertragsänderung über Telekommunikationsdienste in der Regel nicht. Verlange Nachweise und die in Textform dokumentierte Vereinbarung – fehlt sie, ist die Änderung angreifbar.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.