Untergeschobene Vertragsverlängerung am Telefon – so wehrst du dich
Ein häufiger Trick: Beim Anruf der Kunden-Hotline wird dir nebenbei eine Vertragsverlängerung oder ein teurerer Tarif untergeschoben. Auch hier gilt: Telefonisch geschlossene Telekommunikationsverträge brauchen oft eine Bestätigung in Textform, und es besteht ein Widerrufsrecht. Du musst eine untergeschobene Verlängerung nicht hinnehmen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Änderung erkennen
Prüfe, ob nach dem Anruf eine Vertragsverlängerung oder ein neuer Tarif auftaucht, den du nicht wolltest.
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2. Bestätigung prüfen
Ohne deine ausdrückliche Bestätigung in Textform ist die Änderung oft unwirksam.
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3. Widerrufen/bestreiten
Widerrufe vorsorglich innerhalb von 14 Tagen und bestreite die ungewollte Verlängerung schriftlich.
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4. Alte Konditionen wahren
Bestehe darauf, dass dein bisheriger Vertrag zu den alten Bedingungen weiterläuft.
Daran erkennst du die Masche
- Nach einem Service-Anruf läuft plötzlich eine neue Mindestlaufzeit.
- Ein teurerer Tarif erscheint, ohne dass du ihn in Textform bestätigt hast.
- Der Anbieter beruft sich nur auf eine mündliche Zusage am Telefon.
Häufige Fragen
Bin ich an eine telefonische Vertragsverlängerung gebunden?
Oft nicht. Telefonisch vereinbarte Änderungen an Telekommunikationsverträgen werden in der Regel erst mit deiner Bestätigung in Textform wirksam. Ohne diese Genehmigung kannst du die untergeschobene Verlängerung zurückweisen.
Wie wehre ich mich?
Bestreite die ungewollte Änderung schriftlich, verweise auf die fehlende Bestätigung in Textform und widerrufe vorsorglich innerhalb von 14 Tagen (§ 312g BGB). Bestehe darauf, dass dein alter Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiterläuft.
Was, wenn der Anbieter sich auf das Telefonat beruft?
Eine bloße mündliche Zusage am Telefon genügt für eine wirksame Vertragsänderung über Telekommunikationsdienste in der Regel nicht. Verlange Nachweise und die in Textform dokumentierte Vereinbarung – fehlt sie, ist die Änderung angreifbar.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.