Handwerker im Haus? 20 % der Lohnkosten von der Steuer
Handwerkerrechnungen tun weh – aber ein Teil kommt über die Steuer zurück. Für Arbeiten in deinem Haushalt kannst du 20 % der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Wichtig ist die richtige Rechnung und Zahlung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Lohnkosten ausweisen lassen
Achte darauf, dass die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist.
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2. Unbar zahlen
Überweise den Betrag – Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.
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3. In der Steuererklärung angeben
Trage die Arbeitskosten in der Steuererklärung ein (haushaltsnahe Handwerkerleistungen).
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4. Belege aufbewahren
Hebe Rechnung und Zahlungsnachweis auf – das Finanzamt kann sie anfordern.
Häufige Fragen
Was kann ich bei Handwerkerleistungen absetzen?
20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten von Handwerkerleistungen in deinem Haushalt, höchstens 1.200 Euro pro Jahr (§ 35a EStG). Dieser Betrag wird direkt von deiner Steuerschuld abgezogen. Materialkosten zählen nicht. Voraussetzung sind eine ordentliche Rechnung und eine unbare Zahlung.
Warum muss ich die Handwerkerrechnung überweisen?
Weil das Finanzamt nur unbar gezahlte Leistungen anerkennt. Eine Barzahlung – selbst gegen Quittung – führt dazu, dass der Steuervorteil entfällt. Überweise daher immer und bewahre Rechnung und Kontonachweis auf, damit du die Ausgaben belegen kannst.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.