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Handwerker im Haus? 20 % der Lohnkosten von der Steuer

Handwerkerrechnungen tun weh – aber ein Teil kommt über die Steuer zurück. Für Arbeiten in deinem Haushalt kannst du 20 % der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Wichtig ist die richtige Rechnung und Zahlung.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt (Renovierung, Reparatur, Wartung, Modernisierung) kannst du 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten von der Steuer abziehen – bis zu 1.200 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Das ist ein direkter Abzug von der Steuerschuld, nicht nur von der Bemessungsgrundlage.
Absetzbar sind nur die Lohn-/Arbeitskosten, nicht das Material. Außerdem brauchst du eine Rechnung und musst unbar bezahlen (Überweisung) – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Lohnkosten ausweisen lassen

    Achte darauf, dass die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist.

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    2. Unbar zahlen

    Überweise den Betrag – Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.

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    3. In der Steuererklärung angeben

    Trage die Arbeitskosten in der Steuererklärung ein (haushaltsnahe Handwerkerleistungen).

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    4. Belege aufbewahren

    Hebe Rechnung und Zahlungsnachweis auf – das Finanzamt kann sie anfordern.

Häufige Fragen

Was kann ich bei Handwerkerleistungen absetzen?

20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten von Handwerkerleistungen in deinem Haushalt, höchstens 1.200 Euro pro Jahr (§ 35a EStG). Dieser Betrag wird direkt von deiner Steuerschuld abgezogen. Materialkosten zählen nicht. Voraussetzung sind eine ordentliche Rechnung und eine unbare Zahlung.

Warum muss ich die Handwerkerrechnung überweisen?

Weil das Finanzamt nur unbar gezahlte Leistungen anerkennt. Eine Barzahlung – selbst gegen Quittung – führt dazu, dass der Steuervorteil entfällt. Überweise daher immer und bewahre Rechnung und Kontonachweis auf, damit du die Ausgaben belegen kannst.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.