Handwerker-Rechnung viel höher als der Kostenvoranschlag?
Der Kostenvoranschlag lag bei 800 Euro, die Rechnung kommt über 1.300 Euro – ohne dass dich jemand gewarnt hat? Ein Kostenvoranschlag ist zwar nicht völlig verbindlich, aber eine wesentliche Überschreitung muss der Handwerker rechtzeitig anzeigen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Rechnung beanstanden →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Vergleichen
Stelle Kostenvoranschlag und Rechnung Posten für Posten gegenüber: Wo und warum weicht es ab (Material, Stunden, Zusatzarbeiten)?
- 2
2. Hinweis prüfen
Wurdest du vor den Mehrkosten gewarnt und hast zugestimmt? Ohne Ankündigung ist die Überschreitung angreifbar.
- 3
3. Schriftlich beanstanden
Beanstande die Überschreitung schriftlich, zahle den unstrittigen Teil und behalte den strittigen Betrag zunächst zurück.
- 4
4. Aufschlüsselung verlangen
Fordere eine prüffähige, detaillierte Aufstellung der tatsächlichen Leistungen an.
Daran erkennst du die Masche
- Keine Vorwarnung trotz deutlicher Mehrkosten
- Pauschale Mehrposten ohne nachvollziehbare Begründung
- Stunden/Material weit über dem Voranschlag ohne Beleg
Häufige Fragen
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Nicht wie ein Festpreis – er ist eine fachmännische Schätzung. Kleine Abweichungen sind zulässig. Droht aber eine wesentliche Überschreitung, muss der Handwerker dich unverzüglich warnen (§ 650 BGB). Ohne diese Warnung ist die Mehrforderung angreifbar.
Wie viel Überschreitung muss ich akzeptieren?
Eine feste Prozentgrenze gibt es nicht; die Rechtsprechung nimmt eine 'wesentliche' Überschreitung oft etwa ab 15–20 % an. Entscheidend ist aber vor allem, ob du rechtzeitig gewarnt wurdest. Zahle den unstrittigen Teil und behalte den strittigen Betrag bis zur Klärung zurück.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.