Zum Inhalt springen

Handwerker-Rechnung viel höher als der Kostenvoranschlag?

Der Kostenvoranschlag lag bei 800 Euro, die Rechnung kommt über 1.300 Euro – ohne dass dich jemand gewarnt hat? Ein Kostenvoranschlag ist zwar nicht völlig verbindlich, aber eine wesentliche Überschreitung muss der Handwerker rechtzeitig anzeigen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Rechnung beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung, kein verbindlicher Festpreis. Kleine Abweichungen sind möglich. Droht aber eine 'wesentliche' Überschreitung, muss der Unternehmer dich unverzüglich darauf hinweisen (§ 650 BGB).
Hat er den Hinweis unterlassen, kannst du den Vertrag kündigen und/oder bist nur in dem Umfang zur Zahlung verpflichtet, mit dem du nach Treu und Glauben rechnen musstest. Eine grobe Überschreitung ohne Vorwarnung musst du nicht einfach hinnehmen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Vergleichen

    Stelle Kostenvoranschlag und Rechnung Posten für Posten gegenüber: Wo und warum weicht es ab (Material, Stunden, Zusatzarbeiten)?

  2. 2

    2. Hinweis prüfen

    Wurdest du vor den Mehrkosten gewarnt und hast zugestimmt? Ohne Ankündigung ist die Überschreitung angreifbar.

  3. 3

    3. Schriftlich beanstanden

    Beanstande die Überschreitung schriftlich, zahle den unstrittigen Teil und behalte den strittigen Betrag zunächst zurück.

  4. 4

    4. Aufschlüsselung verlangen

    Fordere eine prüffähige, detaillierte Aufstellung der tatsächlichen Leistungen an.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Nicht wie ein Festpreis – er ist eine fachmännische Schätzung. Kleine Abweichungen sind zulässig. Droht aber eine wesentliche Überschreitung, muss der Handwerker dich unverzüglich warnen (§ 650 BGB). Ohne diese Warnung ist die Mehrforderung angreifbar.

Wie viel Überschreitung muss ich akzeptieren?

Eine feste Prozentgrenze gibt es nicht; die Rechtsprechung nimmt eine 'wesentliche' Überschreitung oft etwa ab 15–20 % an. Entscheidend ist aber vor allem, ob du rechtzeitig gewarnt wurdest. Zahle den unstrittigen Teil und behalte den strittigen Betrag bis zur Klärung zurück.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.