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Handgepäck-Gebühr beim Billigflieger – zulässig?

Bei günstigen Tarifen verlangen viele Airlines Gebühren für Gepäck. Ein kleines persönliches Gepäckstück muss aber in der Regel kostenlos mit an Bord dürfen. Streit gibt es oft um die Grenze zwischen kostenlosem Handgepäck und gebührenpflichtigem Gepäck.

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Ein kleines Handgepäckstück mit persönlichen Gegenständen, das unter den Vordersitz passt, gehört grundsätzlich zum Beförderungsumfang und darf nicht extra bepreist werden. Für größere Trolleys, die in die Gepäckablage kommen, sind Gebühren zulässig.
Die genauen Maße und Regeln unterscheiden sich je Airline. Prüfe sie vor der Buchung, um teure Gebühren am Gate zu vermeiden, die deutlich höher sein können als bei der Buchung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Regeln prüfen

    Sieh dir vor der Buchung die Handgepäckmaße und -gebühren der Airline an.

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    2. Tarif wählen

    Wäge ab, ob ein Tarif mit Gepäck günstiger ist als Zubuchung.

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    3. Maße einhalten

    Halte dich an die zulässigen Maße, um Gate-Gebühren zu vermeiden.

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    4. Unzulässiges beanstanden

    Wird kostenloses Handgepäck zu Unrecht bepreist, beanstande das schriftlich.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss kostenloses Handgepäck erlaubt sein?

Ein kleines persönliches Gepäckstück, das unter den Vordersitz passt, gehört grundsätzlich zur Beförderung und darf nicht gesondert bepreist werden. Für größere Handgepäckstücke, die in die Gepäckablage kommen, dürfen Airlines dagegen Gebühren verlangen.

Sind unterschiedliche Maße je Airline erlaubt?

Ja, die konkreten Maße und Gewichtsgrenzen legen die Airlines selbst fest. Deshalb solltest du sie vor jeder Buchung prüfen. Was bei einer Airline noch kostenlos mitgeht, kann bei einer anderen gebührenpflichtig sein.

Was tun bei überhöhten Gate-Gebühren?

Hältst du die Regeln ein und wird dennoch kassiert oder kostenloses Handgepäck zu Unrecht bepreist, zahle unter Vorbehalt und beanstande das anschließend schriftlich. Bewahre Bordkarte, Belege und Fotos des Gepäcks als Nachweis auf.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.