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Haftbefehl wegen Vermögensauskunft – was jetzt zu tun ist

Gibst du die geforderte Vermögensauskunft (früher 'eidesstattliche Versicherung') nicht ab oder erscheinst du nicht zum Termin, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl zur Erzwingung erlassen. Es geht dabei nicht um eine Strafe, sondern darum, dich zur Abgabe der Auskunft zu zwingen. Du kannst die Haft noch abwenden.

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Bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft kann ein Haftbefehl zur Erzwingung ergehen (§ 802g ZPO). Die Erzwingungshaft dient allein dazu, dich zur Abgabe der Auskunft zu bewegen – sie ist abwendbar.
Du kannst die Verhaftung in der Regel noch abwenden, indem du die Vermögensauskunft abgibst oder die Forderung samt Kosten begleichst. Auch eine Ratenzahlung kann eine Lösung sein – handle aber schnell.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Sofort reagieren

    Ignoriere die Aufforderung nicht. Setze dich umgehend mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung.

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    2. Vermögensauskunft abgeben

    Die Abgabe der Auskunft erledigt in der Regel den Erzwingungsgrund und wendet die Haft ab.

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    3. Zahlung/Raten prüfen

    Alternativ kannst du die Forderung begleichen oder eine Ratenzahlung anbieten, um die Vollstreckung zu beenden.

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    4. Hilfe holen

    Bei Überschuldung wende dich an eine Schuldnerberatung und prüfe weitere Schritte; bei Unsicherheit hol anwaltlichen Rat.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Warum droht mir Haft wegen einer Schuld?

Nicht wegen der Schuld selbst, sondern weil du die Vermögensauskunft nicht abgegeben oder den Termin versäumt hast. Das Gericht kann dann zur Erzwingung einen Haftbefehl erlassen (§ 802g ZPO). Die Haft soll dich zur Abgabe der Auskunft bewegen.

Wie wende ich die Erzwingungshaft ab?

In der Regel, indem du die Vermögensauskunft abgibst oder die titulierte Forderung samt Kosten bezahlst. Auch eine Zahlungsvereinbarung kann helfen. Setze dich dafür schnell mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung.

Ist das eine Vorstrafe?

Nein. Die Erzwingungshaft ist keine Kriminalstrafe und führt nicht zu einer Vorstrafe. Sie ist ein Beugemittel der Zwangsvollstreckung. Trotzdem solltest du es nicht so weit kommen lassen und frühzeitig handeln.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.