Scheidung vor dem Trennungsjahr – die Härtefallscheidung
Grundsätzlich setzt die Scheidung das Trennungsjahr voraus. Nur in echten Ausnahmefällen geht es schneller: Wenn das Festhalten an der Ehe für dich eine unzumutbare Härte bedeuten würde, die in der Person des anderen Ehegatten liegt. Die Anforderungen sind allerdings sehr hoch.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Härtegrund prüfen
Liegt ein schwerwiegender, in der Person des anderen liegender Grund vor (z. B. Gewalt, schwere Bedrohung)? Bloße Trennungswünsche genügen nicht.
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2. Beweise sichern
Dokumentiere die Vorfälle (Atteste, Anzeigen, Zeugen). Ohne belastbare Nachweise ist die Härtefallscheidung kaum durchsetzbar.
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3. Anwalt einschalten
Wegen der hohen Anforderungen und des Anwaltszwangs solltest du das Verfahren anwaltlich führen.
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4. Schutz nicht vergessen
Bei Gewalt geht Sicherheit vor: Nutze parallel den Gewaltschutz (Kontakt- und Näherungsverbote, Wohnungszuweisung).
Daran erkennst du die Masche
- Du erwartest eine schnelle Scheidung ohne schwerwiegenden Härtegrund.
- Vorfälle werden nicht dokumentiert und sind später schwer zu beweisen.
- Bei akuter Gewalt wird kein Gewaltschutz in Anspruch genommen.
Häufige Fragen
Kann ich mich ohne Trennungsjahr scheiden lassen?
Nur ausnahmsweise, im Wege der Härtefallscheidung. Voraussetzung ist, dass das Festhalten an der Ehe wegen Gründen in der Person des anderen Ehegatten eine unzumutbare Härte wäre (§ 1565 Abs. 2 BGB). Die Hürden sind hoch.
Was zählt als unzumutbare Härte?
Anerkannt werden schwerwiegende Gründe wie massive Gewalt, ernsthafte Bedrohungen oder vergleichbar gravierende Umstände. Eine einfache Zerrüttung, Streit oder eine neue Partnerschaft reichen nicht aus.
Was, wenn ich Opfer von Gewalt bin?
Dann steht dein Schutz im Vordergrund: Nutze den Gewaltschutz (Kontakt- und Näherungsverbote, Zuweisung der Wohnung). Die Härtefallscheidung kann parallel betrieben werden; lass dich anwaltlich begleiten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.