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Scheidung vor dem Trennungsjahr – die Härtefallscheidung

Grundsätzlich setzt die Scheidung das Trennungsjahr voraus. Nur in echten Ausnahmefällen geht es schneller: Wenn das Festhalten an der Ehe für dich eine unzumutbare Härte bedeuten würde, die in der Person des anderen Ehegatten liegt. Die Anforderungen sind allerdings sehr hoch.

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Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte wäre (§ 1565 Abs. 2 BGB).
Die Hürden sind hoch: Bloße Zerrüttung oder eine neue Beziehung reichen nicht. Anerkannt werden etwa schwere Gewalt oder massive Bedrohungen. Solche Härtegründe müssen konkret dargelegt und belegt werden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Härtegrund prüfen

    Liegt ein schwerwiegender, in der Person des anderen liegender Grund vor (z. B. Gewalt, schwere Bedrohung)? Bloße Trennungswünsche genügen nicht.

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    2. Beweise sichern

    Dokumentiere die Vorfälle (Atteste, Anzeigen, Zeugen). Ohne belastbare Nachweise ist die Härtefallscheidung kaum durchsetzbar.

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    3. Anwalt einschalten

    Wegen der hohen Anforderungen und des Anwaltszwangs solltest du das Verfahren anwaltlich führen.

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    4. Schutz nicht vergessen

    Bei Gewalt geht Sicherheit vor: Nutze parallel den Gewaltschutz (Kontakt- und Näherungsverbote, Wohnungszuweisung).

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich mich ohne Trennungsjahr scheiden lassen?

Nur ausnahmsweise, im Wege der Härtefallscheidung. Voraussetzung ist, dass das Festhalten an der Ehe wegen Gründen in der Person des anderen Ehegatten eine unzumutbare Härte wäre (§ 1565 Abs. 2 BGB). Die Hürden sind hoch.

Was zählt als unzumutbare Härte?

Anerkannt werden schwerwiegende Gründe wie massive Gewalt, ernsthafte Bedrohungen oder vergleichbar gravierende Umstände. Eine einfache Zerrüttung, Streit oder eine neue Partnerschaft reichen nicht aus.

Was, wenn ich Opfer von Gewalt bin?

Dann steht dein Schutz im Vordergrund: Nutze den Gewaltschutz (Kontakt- und Näherungsverbote, Zuweisung der Wohnung). Die Härtefallscheidung kann parallel betrieben werden; lass dich anwaltlich begleiten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.