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Händler storniert die Bestellung nach dem Kauf

Manche Händler stornieren Bestellungen nachträglich, etwa bei einem Preisfehler oder Lieferengpass. Ob das zulässig ist, hängt davon ab, ob bereits ein verbindlicher Vertrag geschlossen wurde. Ist das der Fall, kann der Händler sich nicht einfach lösen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Entscheidend ist, ob durch deine Bestellung und deren Annahme ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist. Häufig ist erst die Versand- oder Auftragsbestätigung die Annahme; eine reine Eingangsbestätigung genügt oft nicht. Die AGB des Händlers sind maßgeblich.
Ist ein Vertrag geschlossen, muss der Händler grundsätzlich liefern. Storniert er dennoch, können Ansprüche auf Lieferung oder Schadensersatz, etwa für teurere Ersatzbeschaffung, bestehen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vertragsschluss prüfen

    Sieh nach, ob eine Annahme (z. B. Versandbestätigung) vorliegt.

  2. 2

    2. AGB lesen

    Prüfe, wann nach den AGB der Vertrag zustande kommt.

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    3. Lieferung verlangen

    Bei geschlossenem Vertrag fordere die Lieferung schriftlich ein.

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    4. Schaden geltend machen

    Bei berechtigter Stornierung oder teurerem Ersatzkauf prüfe Schadensersatz.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf ein Händler meine Bestellung einfach stornieren?

Nur solange noch kein verbindlicher Vertrag geschlossen wurde. Häufig kommt der Vertrag erst mit der Versand- oder Auftragsbestätigung zustande, nicht schon mit der automatischen Eingangsbestätigung. Maßgeblich sind die AGB des Händlers und der konkrete Ablauf.

Muss der Händler liefern, wenn ein Vertrag besteht?

Grundsätzlich ja. Ist ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen, schuldet der Händler die Lieferung. Storniert er dennoch, kannst du Erfüllung verlangen oder bei Nichtlieferung Schadensersatz, etwa die Mehrkosten einer teureren Ersatzbeschaffung, geltend machen.

Was gilt bei einem Preisfehler?

Bei einem offensichtlichen Preisfehler kann der Händler unter Umständen anfechten oder es ist gar kein Vertrag zustande gekommen. Ob ein bindender Vertrag vorliegt, hängt vom Ablauf und den AGB ab. Bereits gezahltes Geld muss dir in jedem Fall erstattet werden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.