Strom-Grundversorgung – dein Anspruch auf Belieferung
Niemand muss in Deutschland ohne Strom dastehen: Der örtliche Grundversorger ist verpflichtet, Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen mit Strom (und Gas) zu beliefern. Das ist dein Auffangnetz, wenn ein Vertrag endet oder ein Anbieter ausfällt – allerdings oft zu höheren Preisen als bei Sonderverträgen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Grundversorger ermitteln
Der Grundversorger ist das Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskunden in deinem Netzgebiet.
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2. Belieferung sichern
Bei Vertragsende oder Anbieterausfall greift die Grundversorgung; melde dich beim Grundversorger an.
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3. Preise prüfen
Vergleiche die Grundversorgungspreise und plane einen Wechsel in einen günstigeren Tarif.
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4. Kurzfristig kündigen
Die Grundversorgung ist mit kurzer Frist kündbar – nutze das, um zügig zu wechseln.
Daran erkennst du die Masche
- Dir wird gesagt, du bekämst 'keinen Strom mehr' – das stimmt wegen der Grundversorgungspflicht nicht.
- Du bleibst dauerhaft im teuren Grundversorgungstarif, statt zu wechseln.
- Eine Sperre wird angedroht, obwohl Anspruch auf Belieferung besteht.
Häufige Fragen
Habe ich immer Anspruch auf Strom?
Ja. Der örtliche Grundversorger muss Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen beliefern (§ 36 EnWG). Endet ein Vertrag oder fällt ein Anbieter aus, rutschst du automatisch in die Grund- bzw. Ersatzversorgung.
Ist die Grundversorgung teuer?
Sie ist meist teurer als ein Sondervertrag. Dafür ist sie sicher und jederzeit mit kurzer Frist kündbar. Nutze sie als Übergang und wechsle in einen günstigeren Tarif, sobald deine Lage geklärt ist.
Wer ist mein Grundversorger?
Das ist das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet. Es ist verpflichtet, dich zu beliefern. Den Grundversorger findest du über den örtlichen Netzbetreiber heraus.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.