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Strom-Grundversorgung – dein Anspruch auf Belieferung

Niemand muss in Deutschland ohne Strom dastehen: Der örtliche Grundversorger ist verpflichtet, Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen mit Strom (und Gas) zu beliefern. Das ist dein Auffangnetz, wenn ein Vertrag endet oder ein Anbieter ausfällt – allerdings oft zu höheren Preisen als bei Sonderverträgen.

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Der Grundversorger muss Haushaltskunden im Netzgebiet zu allgemeinen Preisen mit Energie beliefern (§ 36 EnWG). Du hast also immer einen Anspruch auf Strom – auch ohne Sondervertrag.
Die Grundversorgung ist meist teurer als Sonderverträge. Sie ist aber jederzeit mit kurzer Frist kündbar, sodass du in einen günstigeren Tarif wechseln kannst, sobald sich deine Lage geklärt hat.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Grundversorger ermitteln

    Der Grundversorger ist das Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskunden in deinem Netzgebiet.

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    2. Belieferung sichern

    Bei Vertragsende oder Anbieterausfall greift die Grundversorgung; melde dich beim Grundversorger an.

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    3. Preise prüfen

    Vergleiche die Grundversorgungspreise und plane einen Wechsel in einen günstigeren Tarif.

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    4. Kurzfristig kündigen

    Die Grundversorgung ist mit kurzer Frist kündbar – nutze das, um zügig zu wechseln.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Habe ich immer Anspruch auf Strom?

Ja. Der örtliche Grundversorger muss Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen beliefern (§ 36 EnWG). Endet ein Vertrag oder fällt ein Anbieter aus, rutschst du automatisch in die Grund- bzw. Ersatzversorgung.

Ist die Grundversorgung teuer?

Sie ist meist teurer als ein Sondervertrag. Dafür ist sie sicher und jederzeit mit kurzer Frist kündbar. Nutze sie als Übergang und wechsle in einen günstigeren Tarif, sobald deine Lage geklärt ist.

Wer ist mein Grundversorger?

Das ist das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet. Es ist verpflichtet, dich zu beliefern. Den Grundversorger findest du über den örtlichen Netzbetreiber heraus.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.