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Grundrente – Zuschlag für langjährige Versicherung

Die Grundrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch, sondern ein Zuschlag zur Rente für Menschen mit vielen Versicherungsjahren und unterdurchschnittlichem Verdienst. Sie wird automatisch geprüft – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.

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Der Grundrentenzuschlag setzt mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten voraus; den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren (§ 76g SGB VI). Berücksichtigt werden etwa Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege.
Der Zuschlag wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft und es findet eine Einkommensprüfung statt. Du musst dafür keinen gesonderten Antrag stellen; bei Zweifeln kannst du den Bescheid prüfen lassen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Zeiten prüfen

    Kontrolliere, ob du auf 33 bis 35 Jahre Grundrentenzeiten kommst.

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    2. Bescheid abwarten

    Die Rentenversicherung prüft den Zuschlag automatisch und teilt das Ergebnis mit.

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    3. Einkommen beachten

    Berücksichtige die Einkommensprüfung, die die Höhe beeinflusst.

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    4. Bescheid prüfen

    Bei Zweifeln an Zeiten oder Berechnung kannst du Widerspruch einlegen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein. Der Grundrentenzuschlag wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch geprüft und – bei Anspruch – der Rente hinzugerechnet. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Es findet allerdings eine Einkommensprüfung statt.

Welche Voraussetzungen gelten?

Du brauchst mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten; den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren (§ 76g SGB VI). Zu den Grundrentenzeiten zählen unter anderem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege. Zudem darf der Verdienst über die Jahre unterdurchschnittlich gewesen sein.

Was, wenn meine Zeiten unvollständig erfasst sind?

Dann kann der Zuschlag zu niedrig ausfallen oder ganz entfallen. Lass dein Rentenkonto klären und fehlende Zeiten nachtragen. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und die Berechnung prüfen lassen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.