Streit um die Grundstücksgrenze – Grenzstein und Vermessung
Ist der genaue Grenzverlauf strittig oder sind Grenzsteine verschwunden, schafft eine amtliche Grenzfeststellung durch das Vermessungsamt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Klarheit. Eigenmächtige Annahmen über die Grenze führen oft zu teurem Streit – besser ist die fachliche Klärung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Kataster einsehen
Verschaffe dir über das Liegenschaftskataster einen Überblick über den eingetragenen Grenzverlauf.
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2. Vermessung beauftragen
Beauftrage eine amtliche Grenzfeststellung beim Vermessungsamt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
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3. Nachbarn einbeziehen
Zur Grenzfeststellung werden die Nachbarn geladen; eine einvernehmliche Anerkennung beugt Streit vor.
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4. Bei Streit klären
Bleibt die Grenze streitig, kann sie gerichtlich festgestellt werden; bei nicht mehr feststellbarer Grenze gelten gesetzliche Regeln.
Daran erkennst du die Masche
- Es werden eigenmächtig Zäune oder Markierungen ohne Vermessung gesetzt.
- Grenzsteine fehlen oder wurden versetzt.
- Der Nachbar beansprucht eine Fläche ohne katastermäßige Grundlage.
Häufige Fragen
Wie wird der genaue Grenzverlauf festgestellt?
Durch eine amtliche Grenzfeststellung anhand des Liegenschaftskatasters, vorgenommen vom Vermessungsamt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Das Ergebnis ist verbindlich; verschwundene Grenzsteine können dabei wiederhergestellt werden.
Was, wenn Grenzsteine verschwunden sind?
Sie können im Rahmen einer Grenzfeststellung neu gesetzt (abgemarkt) werden. Lässt sich der Verlauf nicht mehr ermitteln, greifen gesetzliche Regeln zur Grenzverwirrung, nach denen die Grenze – etwa nach Besitzstand – bestimmt wird (§ 920 BGB).
Wer trägt die Kosten der Vermessung?
Grundsätzlich derjenige, der die Grenzfeststellung beauftragt. Bei einvernehmlicher Veranlassung können sich die Nachbarn die Kosten teilen. Die genaue Verteilung hängt vom Einzelfall und einer etwaigen Vereinbarung ab.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.