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Falsche oder beleidigende Online-Bewertung über dich? So wehrst du dich

Eine erfundene, unwahre oder beleidigende Bewertung kann großen Schaden anrichten – beruflich wie privat. Du musst das nicht hinnehmen: Unwahre Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und können gelöscht werden.

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Löschung verlangen

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Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik/Beleidigungen musst du nicht dulden – du hast einen Anspruch auf Löschung. Meldest du dem Portal eine konkrete, substantiierte Beanstandung, muss es dem nachgehen und die Bewertung prüfen (Prüfpflicht des Portals).
Schwieriger ist es bei reinen Meinungsäußerungen (Werturteilen) – die sind weitgehend von der Meinungsfreiheit gedeckt. Oft hilft auch zu belegen, dass gar kein echter Kunden-/Geschäftskontakt bestand.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Einordnen

    Geht es um eine falsche Tatsachenbehauptung/Beleidigung (gut angreifbar) oder um eine Meinung (schwerer)?

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    2. Beweise sichern

    Screenshot der Bewertung mit Datum; festhalten, warum sie unwahr ist (z. B. kein Kundenkontakt).

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    3. Beim Portal melden

    Melde die Bewertung beim Anbieter (z. B. über das Meldeformular) mit konkreter, substantiierter Begründung.

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    4. Löschung schriftlich fordern

    Bleibt sie stehen, fordere die Löschung schriftlich mit Frist und Hinweis auf die Rechtsverletzung; ggf. anwaltlich nachfassen.

Häufige Fragen

Kann ich eine falsche Bewertung löschen lassen?

Ja, wenn sie unwahre Tatsachen behauptet oder beleidigend ist – das ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Melde sie dem Portal mit einer konkreten, substantiierten Begründung; das Portal muss der Beanstandung nachgehen und die Bewertung überprüfen. Reine Meinungsäußerungen sind dagegen meist zulässig.

Was ist mit Bewertungen von Personen, die nie Kunde waren?

Fehlt ein echter Geschäfts- oder Kundenkontakt, ist die Bewertung in der Regel unzulässig und zu löschen. Du kannst dem Portal gegenüber bestreiten, dass ein Kontakt bestand – dann muss der Bewertende das nachvollziehbar belegen, sonst wird die Bewertung entfernt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.