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Gliedertaxe – wie die Unfallversicherung Invalidität bemisst

Die private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter Beeinträchtigung eine Invaliditätsleistung. Wie hoch sie ausfällt, richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von Körperteilen über die sogenannte Gliedertaxe bestimmt wird.

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Die Gliedertaxe legt feste Invaliditätsgrade für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile fest (z. B. Hand, Bein, Auge). Aus dem Invaliditätsgrad und der Versicherungssumme errechnet sich die Leistung.
Der festgestellte Invaliditätsgrad lässt sich überprüfen. Ärztliche Gutachten und eine genaue Bewertung der Funktionsbeeinträchtigung können zu einer höheren Leistung führen. Fristen für die Feststellung und Geltendmachung sind wichtig.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Unfall melden

    Melde den Unfall fristgerecht und reiche ärztliche Unterlagen ein.

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    2. Fristen beachten

    Achte auf die Fristen zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität.

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    3. Gutachten prüfen

    Lass den festgestellten Invaliditätsgrad und das Gutachten überprüfen.

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    4. Nachbewertung nutzen

    Nutze die Möglichkeit der Neubemessung, wenn sich der Zustand ändert.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist die Gliedertaxe?

Eine Tabelle in den Bedingungen der Unfallversicherung, die für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile feste Invaliditätsgrade vorsieht. Aus diesem Grad und der vereinbarten Versicherungssumme – oft mit Progression – ergibt sich die Invaliditätsleistung.

Kann ich den Invaliditätsgrad anfechten?

Du kannst die Bewertung überprüfen lassen. Maßgeblich sind ärztliche Feststellungen zur dauerhaften Funktionsbeeinträchtigung. Ein abweichendes Gutachten kann zu einem höheren Grad und damit zu einer höheren Leistung führen. Beachte dabei die vertraglichen Fristen.

Welche Fristen gelten?

Die Invalidität muss meist innerhalb bestimmter Fristen nach dem Unfall eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden. Werden diese Fristen versäumt, kann der Anspruch entfallen. Reiche Unterlagen daher rechtzeitig ein.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.