Gliedertaxe – wie die Unfallversicherung Invalidität bemisst
Die private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter Beeinträchtigung eine Invaliditätsleistung. Wie hoch sie ausfällt, richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von Körperteilen über die sogenannte Gliedertaxe bestimmt wird.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Forderung durchsetzen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Unfall melden
Melde den Unfall fristgerecht und reiche ärztliche Unterlagen ein.
- 2
2. Fristen beachten
Achte auf die Fristen zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität.
- 3
3. Gutachten prüfen
Lass den festgestellten Invaliditätsgrad und das Gutachten überprüfen.
- 4
4. Nachbewertung nutzen
Nutze die Möglichkeit der Neubemessung, wenn sich der Zustand ändert.
Daran erkennst du die Masche
- Fristen zur Feststellung der Invalidität werden versäumt.
- Ein zu niedriger Invaliditätsgrad wird ungeprüft akzeptiert.
- Vorerkrankungen werden überzogen leistungsmindernd berücksichtigt.
Häufige Fragen
Was ist die Gliedertaxe?
Eine Tabelle in den Bedingungen der Unfallversicherung, die für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile feste Invaliditätsgrade vorsieht. Aus diesem Grad und der vereinbarten Versicherungssumme – oft mit Progression – ergibt sich die Invaliditätsleistung.
Kann ich den Invaliditätsgrad anfechten?
Du kannst die Bewertung überprüfen lassen. Maßgeblich sind ärztliche Feststellungen zur dauerhaften Funktionsbeeinträchtigung. Ein abweichendes Gutachten kann zu einem höheren Grad und damit zu einer höheren Leistung führen. Beachte dabei die vertraglichen Fristen.
Welche Fristen gelten?
Die Invalidität muss meist innerhalb bestimmter Fristen nach dem Unfall eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden. Werden diese Fristen versäumt, kann der Anspruch entfallen. Reiche Unterlagen daher rechtzeitig ein.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.