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Gleitzeit-Guthaben – verfällt es einfach?

Viele Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto – und am Jahresende sind sie 'weg'? Geleistete Arbeitszeit ist erbrachte Leistung. Sie darf nicht ohne Weiteres ersatzlos verfallen, und beim Ausscheiden steht dir ein Ausgleich zu.

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Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto sind geleistete Arbeit. Eine Klausel, die sie ersatzlos verfallen lässt, ist in der Regel unzulässig – die Stunden müssen durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein Plussaldo auszuzahlen.
Was im Detail gilt (Kappungsgrenzen, Ausgleichszeiträume, Übertragung), regeln Arbeits-/Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Ein Verfall ist allenfalls in engen Grenzen und nur mit fairer Vorankündigung denkbar.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Regelungen prüfen

    Was sagen Arbeits-/Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zu Ausgleich und Verfall?

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    2. Saldo dokumentieren

    Halte deinen Stundensaldo nachvollziehbar fest (Zeiterfassung).

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    3. Ausgleich verlangen

    Fordere den Ausgleich der Plusstunden durch Freizeit oder Vergütung.

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    4. Bei Kündigung auszahlen lassen

    Verlange die Auszahlung eines positiven Saldos beim Ausscheiden.

Häufige Fragen

Dürfen meine Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verfallen?

In der Regel nicht ersatzlos. Plusstunden sind geleistete Arbeit und müssen durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden. Eine Klausel, die sie einfach verfallen lässt, ist meist unzulässig. Was im Einzelnen gilt – Ausgleichszeiträume, Kappungsgrenzen –, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung.

Werden Plusstunden bei Kündigung ausgezahlt?

Ja. Endet das Arbeitsverhältnis und besteht ein positiver Saldo auf dem Arbeitszeitkonto, der nicht mehr durch Freizeit ausgeglichen werden kann, ist er auszuzahlen. Dokumentiere deinen Stundenstand und fordere die Auszahlung schriftlich – achte dabei auf etwaige Ausschlussfristen im Vertrag.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.