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Forderung für ein Gewinnspiel-Abo, das du nie abgeschlossen hast

Eine Rechnung oder ein Anwaltsschreiben über mehrere tausend Euro, für ein Gewinnspiel- oder Lotto-Abo, das du angeblich vor Jahren am Telefon abgeschlossen hast. Nur: Du erinnerst dich an kein solches Gespräch. Dann gilt der wichtigste Satz zuerst: Wer Geld fordert, muss beweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ohne Nachweis eines Vertragsschlusses musst du nichts zahlen. Die Beweislast liegt bei dem, der die Forderung stellt.
Verlange konkret: Datum und Uhrzeit des Gesprächs, was genau vereinbart worden sein soll und woraus sich deine Zustimmung ergibt.
Zahle nichts an und sag keine Ratenzahlung zu. Beides kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ruhig bleiben und nichts überweisen

    Die kurze Frist im Schreiben soll dich davon abhalten, in Ruhe zu prüfen. Nimm dir die Zeit trotzdem.

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    2. Schreiben prüfen lassen

    Füge den Text in den Betrugs-Check ein. Er erkennt die typischen Merkmale solcher Forderungen und sagt dir, was jetzt zu tun ist.

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    3. Absender prüfen

    Steht eine Kanzlei oder ein Inkassobüro auf dem Briefkopf, prüfe im amtlichen Register, ob es sie gibt, und vergleiche die Kontaktdaten mit dem Impressum. Ein Eintrag allein beweist nicht, dass der Brief von dort kommt.

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    4. Webseite aus dem Schreiben ansehen

    Prüfe im Domain-Check, seit wann die genannte Webseite existiert. Ist sie jünger als der angebliche Vertrag, kann sie ihn nicht belegen. Das ist ein starkes Argument in deinem Widerspruch.

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    5. Schriftlich bestreiten und Nachweis verlangen

    Bestreite den Vertragsschluss schriftlich und verlange den Nachweis. Erkenne nichts an und zahle nichts an. Ein passendes Schreiben kannst du dir hier erstellen.

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    6. Nicht zurückrufen, keine Daten nachliefern

    Ruf nicht die Nummer aus dem Schreiben an und nenne am Telefon keine Bankdaten. Jede Rückmeldung bestätigt Tätern, dass du erreichbar bist.

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    7. Rat holen und melden

    Die Verbraucherzentrale schätzt kostenlos ein, ob die Forderung unseriös ist. Bei Betrugsverdacht kannst du Anzeige bei der Polizei erstatten.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann am Telefon überhaupt ein wirksamer Vertrag entstehen?

Grundsätzlich können Verträge auch mündlich geschlossen werden. Entscheidend ist hier aber die Beweisfrage: Wer aus einem Vertrag Geld verlangt, muss beweisen, dass er zustande gekommen ist. Verlange deshalb konkret Datum, Uhrzeit, Inhalt und den Nachweis deiner Zustimmung.

Muss ich zahlen, wenn die Frist abläuft?

Eine Frist, die der Absender selbst setzt, ändert an der Rechtslage nichts. Besteht keine wirksame Forderung, entsteht auch kein Verzug (§ 286 BGB). Reagiere trotzdem schriftlich, damit dein Widerspruch dokumentiert ist.

Ist eine Forderung von 2023 nicht längst verjährt?

Meist nicht. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Eine angebliche Forderung aus 2023 wäre danach regulär erst Ende 2026 verjährt. Verlass dich also nicht auf Verjährung, dein Punkt ist, dass es den Vertrag nie gab.

Was passiert, wenn wirklich ein Mahnbescheid kommt?

Ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht im gelben Umschlag (§ 688 ZPO). Dann darfst du ihn auf keinen Fall ignorieren: Du hast zwei Wochen Zeit, auf dem Vordruck Widerspruch anzukreuzen und ihn zurückzuschicken (§ 694 ZPO). Damit landet die Sache vor Gericht, und der Fordernde muss seinen Anspruch belegen.

Im Schreiben stehen echte Daten von mir. Beweist das den Vertrag?

Nein. Name, Anschrift oder Teile der IBAN belegen keinen Vertragsschluss. Solche Daten stammen oft aus Datenlecks oder Adresshandel und sollen das Schreiben glaubwürdig machen. Prüfe trotzdem deine Kontoauszüge und informiere deine Bank.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.