Mietminderung bei Gewerberaum – was geht, was nicht?
Auch bei Gewerberäumen kann ein Mangel zur Mietminderung berechtigen. Anders als im Wohnraummietrecht lässt sich das Minderungsrecht im Gewerbemietvertrag aber weitgehend einschränken. Deshalb kommt es zuerst auf den Vertragstext an.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vertragsklauseln prüfen
Sieh nach, ob und wie das Minderungsrecht eingeschränkt ist.
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2. Mangel anzeigen
Zeige den Mangel schriftlich an und setze eine Frist zur Beseitigung.
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3. Richtig zahlen
Zahle bei eingeschränktem Minderungsrecht unter Vorbehalt und fordere zu viel Gezahltes zurück.
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4. Beweise sichern
Dokumentiere Mangel, Anzeige und Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs.
Daran erkennst du die Masche
- Du minderst voll, obwohl der Vertrag nur Zahlung unter Vorbehalt erlaubt.
- Der Mangel wird nicht förmlich angezeigt.
- Eine Kündigung droht wegen vermeintlichen Zahlungsverzugs.
Häufige Fragen
Kann ich die Gewerbemiete einfach kürzen?
Nur wenn der Vertrag das zulässt. Viele Gewerbemietverträge schränken das Minderungsrecht ein und verlangen Zahlung unter Vorbehalt mit späterer Rückforderung. Prüfe deshalb die Klauseln, bevor du kürzt – sonst droht Zahlungsverzug.
Welche Mängel berechtigen zur Minderung?
Mängel, die die Tauglichkeit der Räume zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich beeinträchtigen – etwa Feuchtigkeit, Heizungsausfall oder unzulässige Nutzungseinschränkungen. Die Höhe richtet sich nach der konkreten Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs.
Was bedeutet 'Zahlung unter Vorbehalt'?
Du zahlst die volle Miete, erklärst aber schriftlich, dass dies nur vorläufig und unter Vorbehalt der Rückforderung geschieht. So vermeidest du Verzug und kannst den berechtigten Minderungsbetrag später zurückverlangen oder verrechnen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.