Gewährleistungsfrist – zwei Jahre Rechte beim Kauf
Beim Kauf einer Sache hast du gesetzliche Gewährleistungsrechte, wenn die Ware mangelhaft ist. Diese Rechte gelten zwei Jahre ab Übergabe. Sie sind etwas anderes als eine freiwillige Herstellergarantie und stehen dir unabhängig davon zu.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Frist berechnen
Bestimme den Beginn der zweijährigen Frist ab Übergabe der Ware.
- 2
2. Mangel anzeigen
Zeige den Mangel dem Verkäufer an und verlange Nacherfüllung.
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3. Rechte stufen
Bei gescheiterter Nacherfüllung mindere, tritt zurück oder fordere Schadensersatz.
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4. Nachweise sichern
Bewahre Kaufbeleg, Mängelanzeige und Schriftverkehr auf.
Daran erkennst du die Masche
- Der Verkäufer verweist dich nur an den Hersteller.
- Eine Verkürzung der Frist bei Neuware soll dich abwimmeln.
- Die Zweijahresfrist droht abzulaufen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Gewährleistung?
Mängelansprüche beim Kauf verjähren grundsätzlich in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache (§ 438 BGB). Bei gebrauchten Sachen kann der Verkäufer die Frist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzen. Bei Neuware ist eine Verkürzung gegenüber Verbrauchern nicht zulässig.
Was ist der Unterschied zur Garantie?
Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer bei mangelhafter Ware. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers, mit eigenen Bedingungen. Beide bestehen nebeneinander; du kannst dich auf die für dich günstigere stützen.
Was bedeutet die Beweislastumkehr?
Zeigt sich beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb des ersten Jahres ein Mangel, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Dann muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen. Danach trägst du als Käufer die Beweislast für den ursprünglichen Mangel.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.