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Dein Foto in einer Gesichts-Suchmaschine – Löschung verlangen

Dienste, die Gesichter aus dem Netz sammeln und durchsuchbar machen, verarbeiten biometrische Daten – eine besonders geschützte Datenkategorie. Ohne Rechtsgrundlage ist das in der Regel unzulässig. Du kannst Auskunft, Widerspruch und Löschung verlangen.

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Löschung anstoßen

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Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung genießen besonderen Schutz (Art. 9 DSGVO). Ohne tragfähige Rechtsgrundlage ist ihre Verarbeitung unzulässig – du kannst Löschung (Art. 17) und Widerspruch (Art. 21) geltend machen.
Du hast außerdem Anspruch auf Auskunft, welche Daten der Dienst über dich gespeichert hat (Art. 15 DSGVO). Datenschutzbehörden gehen gegen unzulässige Gesichts-Datenbanken vor.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vorkommen dokumentieren

    Halte fest, welcher Dienst welche Fotos zu dir anzeigt (Screenshots, URLs).

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    2. Auskunft und Löschung verlangen

    Fordere Auskunft über die gespeicherten Daten und die Löschung deiner biometrischen Daten und Fotos.

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    3. Widerspruch einlegen

    Widersprich der weiteren Verarbeitung deiner Daten ausdrücklich.

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    4. Beschwerde einreichen

    Reagiert der Dienst nicht, beschwere dich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ist eine Gesichts-Suchmaschine erlaubt?

Sie verarbeitet biometrische Daten, die besonders geschützt sind (Art. 9 DSGVO). Ohne tragfähige Rechtsgrundlage ist das in der Regel unzulässig. Datenschutzbehörden gehen gegen solche Dienste vor, und du kannst Löschung verlangen.

Wie lasse ich meine Daten löschen?

Verlange Auskunft (Art. 15), Löschung (Art. 17) und lege Widerspruch ein (Art. 21). Dokumentiere die Vorkommen vorher. Reagiert der Dienst nicht, beschwere dich bei der Datenschutzaufsicht.

Hilft es, meine Fotos im Netz zu löschen?

Es kann helfen, schützt aber nicht vollständig, weil Kopien bestehen bleiben können. Wichtiger ist, direkt beim Dienst Löschung und Widerspruch geltend zu machen und nötigenfalls die Aufsichtsbehörde einzuschalten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.