Dein Foto in einer Gesichts-Suchmaschine – Löschung verlangen
Dienste, die Gesichter aus dem Netz sammeln und durchsuchbar machen, verarbeiten biometrische Daten – eine besonders geschützte Datenkategorie. Ohne Rechtsgrundlage ist das in der Regel unzulässig. Du kannst Auskunft, Widerspruch und Löschung verlangen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vorkommen dokumentieren
Halte fest, welcher Dienst welche Fotos zu dir anzeigt (Screenshots, URLs).
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2. Auskunft und Löschung verlangen
Fordere Auskunft über die gespeicherten Daten und die Löschung deiner biometrischen Daten und Fotos.
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3. Widerspruch einlegen
Widersprich der weiteren Verarbeitung deiner Daten ausdrücklich.
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4. Beschwerde einreichen
Reagiert der Dienst nicht, beschwere dich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde.
Daran erkennst du die Masche
- Ein Dienst verknüpft öffentlich Fotos von dir mit deinem Namen oder Profilen.
- Auf Lösch- oder Auskunftsanfragen wird nicht reagiert.
- Es werden Fotos angezeigt, die du längst gelöscht hast.
Häufige Fragen
Ist eine Gesichts-Suchmaschine erlaubt?
Sie verarbeitet biometrische Daten, die besonders geschützt sind (Art. 9 DSGVO). Ohne tragfähige Rechtsgrundlage ist das in der Regel unzulässig. Datenschutzbehörden gehen gegen solche Dienste vor, und du kannst Löschung verlangen.
Wie lasse ich meine Daten löschen?
Verlange Auskunft (Art. 15), Löschung (Art. 17) und lege Widerspruch ein (Art. 21). Dokumentiere die Vorkommen vorher. Reagiert der Dienst nicht, beschwere dich bei der Datenschutzaufsicht.
Hilft es, meine Fotos im Netz zu löschen?
Es kann helfen, schützt aber nicht vollständig, weil Kopien bestehen bleiben können. Wichtiger ist, direkt beim Dienst Löschung und Widerspruch geltend zu machen und nötigenfalls die Aufsichtsbehörde einzuschalten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.