Gesetzliche Erbfolge – wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Gibt es kein Testament und keinen Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie ordnet die Verwandten in Ordnungen: Zuerst erben die Kinder (und deren Nachkommen), dann Eltern und Geschwister, dann Großeltern. Der Ehegatte erbt daneben mit einer eigenen Quote.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verwandtschaft ordnen
Kläre, welche Verwandten es gibt. Kinder und deren Nachkommen (1. Ordnung) gehen Eltern und Geschwistern (2. Ordnung) vor.
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2. Ehegattenquote bestimmen
Der Ehegatte erbt neben der jeweiligen Ordnung mit einer eigenen Quote, die vom Güterstand abhängt.
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3. Erbteile berechnen
Innerhalb einer Ordnung wird zu gleichen Teilen geerbt; an die Stelle vorverstorbener Kinder treten deren Nachkommen.
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4. Gestaltung erwägen
Willst du von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, brauchst du ein Testament oder einen Erbvertrag.
Daran erkennst du die Masche
- Man verlässt sich darauf, dass 'der Partner schon alles bekommt' – ohne Trauschein erbt er gesetzlich gar nicht.
- Patchwork-Konstellationen führen zu ungewollten Ergebnissen.
- Ein überschuldeter Nachlass wird unbedacht angenommen.
Häufige Fragen
Wer erbt ohne Testament?
Die gesetzliche Erbfolge: Zuerst die Kinder und deren Nachkommen (1. Ordnung), dann Eltern und Geschwister (2. Ordnung), dann Großeltern. Der Ehegatte erbt daneben mit einer eigenen Quote (§§ 1924 ff., § 1931 BGB).
Wie viel bekommt der Ehegatte?
Das hängt von den Miterben und vom Güterstand ab. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben Kindern in der Regel die Hälfte, neben Eltern/Geschwistern drei Viertel. Unverheiratete Partner erben gesetzlich nicht.
Erbt am Ende der Staat?
Nur, wenn es keine erbberechtigten Verwandten und keinen Ehegatten gibt. Dann fällt der Nachlass an den Staat (Fiskus). In der Regel finden sich aber Verwandte einer der Ordnungen.
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