Zum Inhalt springen

Gesetzliche Erbfolge – wer erbt, wenn es kein Testament gibt?

Gibt es kein Testament und keinen Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie ordnet die Verwandten in Ordnungen: Zuerst erben die Kinder (und deren Nachkommen), dann Eltern und Geschwister, dann Großeltern. Der Ehegatte erbt daneben mit einer eigenen Quote.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die gesetzliche Erbfolge teilt die Verwandten in Ordnungen ein: Abkömmlinge (1. Ordnung) schließen entferntere Verwandte aus (§§ 1924 ff. BGB). Der Ehegatte erbt neben Verwandten mit einer eigenen Quote (§ 1931 BGB).
Neben Kindern erbt der Ehegatte im gesetzlichen Güterstand in der Regel die Hälfte, neben Eltern/Geschwistern mehr. Gibt es keine Verwandten und keinen Ehegatten, fällt der Nachlass schließlich an den Staat.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Verwandtschaft ordnen

    Kläre, welche Verwandten es gibt. Kinder und deren Nachkommen (1. Ordnung) gehen Eltern und Geschwistern (2. Ordnung) vor.

  2. 2

    2. Ehegattenquote bestimmen

    Der Ehegatte erbt neben der jeweiligen Ordnung mit einer eigenen Quote, die vom Güterstand abhängt.

  3. 3

    3. Erbteile berechnen

    Innerhalb einer Ordnung wird zu gleichen Teilen geerbt; an die Stelle vorverstorbener Kinder treten deren Nachkommen.

  4. 4

    4. Gestaltung erwägen

    Willst du von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, brauchst du ein Testament oder einen Erbvertrag.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wer erbt ohne Testament?

Die gesetzliche Erbfolge: Zuerst die Kinder und deren Nachkommen (1. Ordnung), dann Eltern und Geschwister (2. Ordnung), dann Großeltern. Der Ehegatte erbt daneben mit einer eigenen Quote (§§ 1924 ff., § 1931 BGB).

Wie viel bekommt der Ehegatte?

Das hängt von den Miterben und vom Güterstand ab. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben Kindern in der Regel die Hälfte, neben Eltern/Geschwistern drei Viertel. Unverheiratete Partner erben gesetzlich nicht.

Erbt am Ende der Staat?

Nur, wenn es keine erbberechtigten Verwandten und keinen Ehegatten gibt. Dann fällt der Nachlass an den Staat (Fiskus). In der Regel finden sich aber Verwandte einer der Ordnungen.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.