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Geblitzt – Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsmessung

Geschwindigkeitsmessgeräte messen nicht völlig fehlerfrei. Deshalb wird vom gemessenen Wert ein Toleranzabzug vorgenommen, bevor das Bußgeld berechnet wird. Die maßgebliche Geschwindigkeit liegt also unter dem reinen Messwert.

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Üblich ist ein Toleranzabzug von 3 km/h bei Messwerten bis 100 km/h und 3 Prozent bei höheren Geschwindigkeiten. Erst die so bereinigte Geschwindigkeit ist Grundlage des Bußgeldbescheids.
Liegt die bereinigte Geschwindigkeit knapp unter einer Bußgeldstufe, kann das den Betrag und mögliche Punkte oder Fahrverbote deutlich verringern. Messfehler oder Verfahrensmängel können einen Einspruch rechtfertigen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bescheid prüfen

    Kontrolliere gemessene Geschwindigkeit, Toleranzabzug und die zugrunde gelegte Geschwindigkeit.

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    2. Messung hinterfragen

    Sieh nach, ob Messgerät, Eichung und Aufstellung dokumentiert sind.

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    3. Akteneinsicht erwägen

    Bei Zweifeln kann Einsicht in Messreihe und Eichschein helfen.

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    4. Einspruch prüfen

    Lege bei Fehlern innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie viel Toleranz wird beim Blitzer abgezogen?

Üblich sind 3 km/h bei einer gemessenen Geschwindigkeit bis 100 km/h und 3 Prozent bei höheren Werten. Erst nach diesem Abzug ergibt sich die für das Bußgeld maßgebliche Geschwindigkeit. Bei bestimmten Messverfahren kann ein höherer Abzug gelten.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Das hängt vom Einzelfall ab. Liegt die bereinigte Geschwindigkeit knapp über einer Stufe oder gibt es Hinweise auf Mess- oder Verfahrensfehler, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Den Einspruch musst du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung einlegen.

Was bringt Akteneinsicht?

Über die Akteneinsicht kannst du Eichschein, Messprotokoll und Schulungsnachweise prüfen lassen. Fehler bei Eichung, Aufstellung oder Bedienung des Geräts können die Verwertbarkeit der Messung erschüttern und einen Einspruch stützen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.