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Der Gerichtsvollzieher kommt – Ablauf, Rechte und Pflichten

Der Gerichtsvollzieher vollstreckt titulierte Forderungen – etwa durch Abnahme der Vermögensauskunft oder Pfändung von Sachen. Du hast dabei Rechte: Er darf deine Wohnung nicht ohne Weiteres gegen deinen Willen betreten, und viele Gegenstände sind unpfändbar. Oft lässt sich eine Ratenzahlung vereinbaren.

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Der Gerichtsvollzieher darf deine Wohnung grundsätzlich nur mit deiner Einwilligung oder mit richterlicher Durchsuchungsanordnung betreten. Zur Sachpfändung sind viele Gegenstände des täglichen Bedarfs unpfändbar (§ 811 ZPO).
Du kannst mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung (Zahlungsvereinbarung) treffen, um eine Pfändung abzuwenden. Bei besonderer Härte kommt Vollstreckungsschutz in Betracht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Forderung prüfen

    Kläre, worauf die Vollstreckung beruht (Titel) und ob Höhe und Kosten stimmen.

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    2. Rechte kennen

    Du musst nicht ohne Weiteres öffnen; unpfändbare Gegenstände (notwendiger Hausrat, Arbeitsmittel) darf er nicht mitnehmen.

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    3. Ratenzahlung anbieten

    Schlage dem Gerichtsvollzieher eine realistische Ratenzahlung vor, um die Pfändung abzuwenden.

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    4. Schutz/Beratung

    Bei besonderer Härte Vollstreckungsschutz beantragen; bei mehreren Schulden hilft eine Schuldnerberatung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich den Gerichtsvollzieher in die Wohnung lassen?

Grundsätzlich nur mit deiner Einwilligung oder mit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung. Ohne diese darf er deine Wohnung nicht gegen deinen Willen betreten. Verweigerst du den Zutritt, kann er aber eine Durchsuchungsanordnung erwirken.

Was darf gepfändet werden?

Nur pfändbare Gegenstände. Sachen, die du für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung oder für deine Erwerbstätigkeit brauchst, sind unpfändbar (§ 811 ZPO) – etwa notwendiger Hausrat und bestimmte Arbeitsmittel.

Kann ich eine Pfändung abwenden?

Oft ja, durch eine Zahlungsvereinbarung (Ratenzahlung) mit dem Gerichtsvollzieher. Bei besonderer Härte kommt Vollstreckungsschutz in Betracht. Bei mehreren Schulden ist eine Schuldnerberatung der beste erste Schritt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.