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Koffer kommt verspätet? Ersatzkäufe zahlt die Airline

Am Urlaubsort angekommen, aber der Koffer nicht? Bei verspätetem Gepäck musst du nicht alles selbst tragen: Notwendige Ersatzkäufe für die Zeit ohne Gepäck muss die Fluggesellschaft erstatten.

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Erstattung fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Kommt dein aufgegebenes Gepäck verspätet an, haftet die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen. Notwendige Ersatzanschaffungen (z. B. Kleidung, Hygieneartikel) für die Zeit ohne Koffer werden erstattet – bis zu einem Höchstbetrag.
Wichtig: Melde die Verspätung sofort am Flughafen (Schadensbericht/PIR) und reiche die schriftliche Reklamation innerhalb von 21 Tagen ein. Bewahre alle Belege der Ersatzkäufe auf. Bleibt das Gepäck dauerhaft verschwunden (meist nach 21 Tagen), gilt es als verloren – dann gibt es Entschädigung wie bei Verlust.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Am Flughafen melden

    Lass den verspäteten Eingang sofort dokumentieren (Schadensbericht/PIR).

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    2. Angemessen einkaufen

    Kaufe nur das Nötigste für die Zeit ohne Gepäck und behalte die Belege.

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    3. Frist wahren – 21 Tage

    Reiche die schriftliche Erstattungsforderung mit Belegen innerhalb von 21 Tagen ein.

  4. 4

    4. Bei endgültigem Verlust

    Kommt der Koffer gar nicht, fordere Entschädigung wegen Gepäckverlusts (bis zur Höchstgrenze).

Häufige Fragen

Bekomme ich Geld für Ersatzkäufe, wenn mein Koffer verspätet ist?

Ja. Bei verspätetem aufgegebenem Gepäck haftet die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen für notwendige Ersatzanschaffungen – etwa Kleidung und Hygieneartikel für die Zeit ohne Koffer, bis zu einem Höchstbetrag. Wichtig sind die sofortige Meldung am Flughafen (PIR), das Aufbewahren aller Belege und die Reklamation innerhalb von 21 Tagen.

Was, wenn mein Gepäck gar nicht mehr auftaucht?

Bleibt das Gepäck dauerhaft verschwunden – in der Regel gilt es nach 21 Tagen als verloren –, hast du Anspruch auf Entschädigung wegen Gepäckverlusts, ebenfalls bis zur Höchstgrenze des Montrealer Übereinkommens. Reiche eine Liste des Kofferinhalts mit Wertangaben und vorhandene Belege ein, um deinen Schaden zu beziffern.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.