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Gemeinschaftskonto – haftest du für die Schulden des anderen?

Ein gemeinsames Konto ist praktisch – birgt aber Risiken. Vor allem das verbreitete 'Oder-Konto' bedeutet: Jeder kann allein verfügen, und beide stehen für ein Minus gerade. Auch Schulden oder Pfändungen des Partners können dich treffen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Beim Oder-Konto (jeder darf allein verfügen) haften beide Kontoinhaber gesamtschuldnerisch für einen Sollsaldo – die Bank kann sich an jeden in voller Höhe halten. Wird gegen einen Kontoinhaber gepfändet, kann das Guthaben des gemeinsamen Kontos betroffen sein (mit der Vermutung einer hälftigen Berechtigung).
Mehr Schutz bietet ein Und-Konto, bei dem nur beide gemeinsam verfügen können – das ist im Alltag aber unpraktischer. Überlege, welche Variante zu eurer Situation passt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Kontoart klären

    Habt ihr ein Oder-Konto (Einzelverfügung) oder ein Und-Konto (nur gemeinsam)?

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    2. Risiken bedenken

    Beim Oder-Konto haften beide für das Minus; Pfändungen gegen einen können das Guthaben treffen.

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    3. Bei Trennung handeln

    Bei Trennung/Streit die Verfügungsberechtigung anpassen oder das Konto auflösen.

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    4. Beratung nutzen

    Bei Pfändung oder Schuldenproblemen hilft die Schuldnerberatung.

Häufige Fragen

Hafte ich für die Schulden meines Partners auf dem Gemeinschaftskonto?

Beim Oder-Konto ja, soweit es um den Saldo des Kontos geht: Beide Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch für einen Minusbetrag, und die Bank kann jeden in voller Höhe in Anspruch nehmen. Für sonstige private Schulden des Partners haftest du dagegen nicht allein wegen des gemeinsamen Kontos – allerdings kann eine Pfändung gegen den Partner das Kontoguthaben erfassen.

Was passiert bei einer Pfändung gegen einen Kontoinhaber?

Beim Oder-Konto kann das Guthaben des gemeinsamen Kontos von der Pfändung erfasst werden, wobei in der Regel von einer hälftigen Berechtigung ausgegangen wird. Das kann auch dein Geld betreffen. Mehr Schutz bietet ein Und-Konto (Verfügung nur gemeinsam). Bei akuten Pfändungsproblemen unterstützt dich die Schuldnerberatung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.