Gemeinsames Konto bei Trennung – worauf du achten musst
Nach einer Trennung wird das gemeinsame Konto schnell zum Problem: Wer darf was abheben, wem gehört das Guthaben, wer haftet für den Dispo? Mit den richtigen Schritten vermeidest du böse Überraschungen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Kontotyp klären
Ist es ein 'Oder-Konto' (jeder allein verfügungsberechtigt) oder ein 'Und-Konto' (nur gemeinsam)? Davon hängt dein Handlungsbedarf ab.
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2. Verfügungsbefugnis anpassen
Bei einem Oder-Konto kannst du die Einzelverfügung widerrufen, sodass nur noch gemeinsame Verfügungen möglich sind – das schützt vor Alleinabräumung.
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3. Daueraufträge/Lastschriften prüfen
Stoppe oder verlagere laufende Zahlungen und richte ein eigenes Konto ein.
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4. Guthaben/Dispo regeln
Klärt die Aufteilung des Guthabens (im Zweifel hälftig) und wer einen etwaigen Dispo ausgleicht – am besten schriftlich.
Häufige Fragen
Wem gehört das Guthaben auf dem gemeinsamen Konto?
Beim Gemeinschaftskonto wird das Guthaben im Verhältnis der Kontoinhaber zueinander im Zweifel hälftig zugeordnet – unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat. Abweichende Vereinbarungen oder Nachweise über die Herkunft können das ändern.
Wie schütze ich mich vor 'Kontoplünderung' nach der Trennung?
Bei einem Oder-Konto kann jeder allein über das ganze Guthaben verfügen. Um das zu verhindern, kannst du gegenüber der Bank die Einzelverfügungsbefugnis widerrufen (danach sind nur noch gemeinsame Verfügungen möglich) oder das Konto kündigen/umwandeln und dir ein eigenes Konto einrichten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.