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Geldautomat hat nicht ausgezahlt, aber abgebucht?

Du wolltest Geld abheben – der Automat hat aber nichts (oder zu wenig) ausgegeben, und auf dem Konto ist der Betrag trotzdem weg? Das passiert, etwa bei einer Störung. Die Differenz steht dir zu; mit der richtigen Reklamation bekommst du sie zurück.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Erstattung verlangen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wurde dein Konto belastet, ohne dass der Automat (vollständig) ausgezahlt hat, hast du Anspruch auf Erstattung der Differenz. Banken/Automatenbetreiber gleichen die Kassenbestände ab – eine Unstimmigkeit lässt sich meist nachweisen.
Wichtig ist eine zeitnahe Reklamation. Notiere Datum, Uhrzeit, Ort/Automaten-Nummer und den fehlenden Betrag.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vorfall dokumentieren

    Notiere Zeitpunkt, Automaten-Standort/-Nummer und den nicht ausgezahlten Betrag. Bewahre einen etwaigen Beleg auf.

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    2. Bank informieren

    Melde den Vorfall umgehend deiner Bank und – wenn es ein fremder Automat war – möglichst auch dem Betreiber.

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    3. Erstattung verlangen

    Fordere die Rückbuchung/Erstattung der Differenz. Die Bank kann den Kassenabgleich des Automaten prüfen lassen.

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    4. Dranbleiben

    Zieht sich die Klärung, setze eine Frist und verweise auf deinen Erstattungsanspruch.

Häufige Fragen

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Automat nicht ausgezahlt hat?

Ja. Wurde dein Konto belastet, ohne dass der Automat das Geld (vollständig) ausgegeben hat, hast du Anspruch auf Erstattung der Differenz. Der Betreiber kann das über den Kassenabgleich des Automaten nachvollziehen. Reklamiere zeitnah bei deiner Bank.

Wie schnell muss ich reklamieren?

Möglichst sofort. Je früher du den Vorfall mit Datum, Uhrzeit und Automaten-Standort meldest, desto leichter lässt sich die Unstimmigkeit über den Kassenabgleich klären. Halte Belege bereit.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.