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Arbeitgeber kürzt einfach das Gehalt? Das geht so nicht

Plötzlich weniger auf dem Konto, weil der Chef das Gehalt 'angepasst' hat? Dein Lohn ist im Arbeitsvertrag vereinbart. Der Arbeitgeber kann ihn nicht einseitig kürzen – dafür braucht er entweder deine Zustimmung oder eine Änderungskündigung.

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Kürzung widersprechen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Das vereinbarte Gehalt ist verbindlich. Eine einseitige Kürzung ist unwirksam – der Arbeitgeber kann das Entgelt nur mit deiner Zustimmung (Änderungsvertrag) oder über eine Änderungskündigung herabsetzen, die ihrerseits dem Kündigungsschutz unterliegt.
Reagiere aktiv: Arbeite nicht stillschweigend zum gekürzten Lohn weiter, sondern widersprich – sonst könnte das als Zustimmung ausgelegt werden. Den Differenzbetrag kannst du nachfordern.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Vertrag prüfen

    Was ist als Gehalt vereinbart? Gibt es einen wirksamen Freiwilligkeits-/Widerrufsvorbehalt für Zulagen?

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    2. Schriftlich widersprechen

    Widersprich der Kürzung schriftlich und fordere die Zahlung des vollen, vereinbarten Gehalts.

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    3. Differenz nachfordern

    Verlange den einbehaltenen Differenzbetrag mit Frist (Ausschlussfristen im Vertrag beachten).

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    4. Hilfe holen

    Bleibt der Arbeitgeber dabei, helfen Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung; notfalls Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Darf mein Arbeitgeber mein Gehalt einfach kürzen?

Nein. Das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt kann der Arbeitgeber nicht einseitig herabsetzen. Möglich ist eine Kürzung nur mit deiner Zustimmung (Änderungsvertrag) oder durch eine Änderungskündigung, die dem Kündigungsschutz unterliegt. Eine einseitige Kürzung ist unwirksam – den Differenzbetrag kannst du nachfordern.

Was tue ich, wenn weniger überwiesen wurde?

Widersprich der Kürzung schriftlich und fordere das volle Gehalt sowie die ausstehende Differenz mit Frist. Arbeite nicht kommentarlos zum reduzierten Lohn weiter, damit das nicht als Zustimmung gewertet wird. Achte auf vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen und hole dir bei Bedarf Unterstützung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.