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Gehaltsabrechnung fehlerhaft? So forderst du die Korrektur

Deine Lohn- oder Gehaltsabrechnung stimmt nicht – zu wenig Stunden, fehlende Zuschläge, falscher Steuer-/Sozialversicherungsabzug? Du hast Anspruch auf eine korrekte Abrechnung und auf das, was dir zusteht. Wichtig ist, schnell und schriftlich zu reagieren.

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Korrektur verlangen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast Anspruch auf eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare Entgeltabrechnung. Wurde zu wenig gezahlt, kannst du die Nachzahlung verlangen – bei Verzug zusätzlich Verzugszinsen.
Achte auf Ausschlussfristen im Arbeits-/Tarifvertrag (oft 3 Monate): Innerhalb dieser Frist musst du Ansprüche schriftlich geltend machen, sonst können sie verfallen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Fehler benennen

    Vergleiche Abrechnung, Arbeitsvertrag und Stundennachweise. Liste konkret auf, was falsch ist (Stunden, Zuschläge, Abzüge).

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    2. Korrektur verlangen

    Fordere den Arbeitgeber schriftlich auf, die Abrechnung zu korrigieren und die Differenz nachzuzahlen – mit Frist.

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    3. Ausschlussfristen wahren

    Mach die Ansprüche zügig und schriftlich geltend, um Fristen einzuhalten.

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    4. Notfalls Arbeitsgericht

    Bleibt der Arbeitgeber untätig, kannst du klagen. Gewerkschaften und Beratungsstellen helfen.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf eine korrekte Gehaltsabrechnung?

Ja. Der Arbeitgeber muss dir eine nachvollziehbare Entgeltabrechnung erteilen. Ist sie falsch oder wurde zu wenig gezahlt, kannst du Korrektur und Nachzahlung verlangen – bei Verzug auch Verzugszinsen.

Bis wann muss ich einen Fehler reklamieren?

So schnell wie möglich. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen (häufig drei Monate), innerhalb derer du Ansprüche schriftlich geltend machen musst. Versäumst du das, kann der Anspruch verfallen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.