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Gefälschte Rechnung per E-Mail – zahlen oder nicht?

Du bekommst eine Rechnung oder Mahnung per E-Mail für etwas, das du nie bestellt hast – oder von einem Anbieter, bei dem du unsicher bist? Zahle auf keinen Fall vorschnell. Viele dieser Rechnungen sind gefälscht oder Phishing.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Eine unberechtigte Rechnung musst du nicht zahlen, nur weil sie kommt. Ohne Vertrag gibt es keine Zahlungspflicht – und gefälschte Rechnungen zielen nur darauf, dass du aus Reflex überweist.
Besonders gefährlich: täuschend echte Rechnungen bekannter Marken mit geänderter IBAN, oder Anhänge/Links, die Schadsoftware oder Phishing-Seiten öffnen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Nicht zahlen, nicht klicken

    Überweise nichts und öffne keine Anhänge oder Links aus der Mail. Gerade Drohungen mit kurzer Frist sollen Druck aufbauen.

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    2. Absender und IBAN prüfen

    Stimmt die Absender-Adresse exakt? Passt die IBAN zum angeblichen Unternehmen, oder ist es eine ausländische/fremde IBAN? Schon kleine Abweichungen entlarven die Fälschung.

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    3. Bei echtem Anbieter direkt nachfragen

    Wenn du unsicher bist, kontaktiere den Anbieter über die offizielle Website/Telefonnummer – nie über die Kontaktdaten aus der verdächtigen Mail.

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    4. Melden

    Leite Phishing an die Verbraucherzentrale (Phishing-Radar) weiter und erstatte bei Schaden Anzeige.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich eine Rechnung zahlen, die ich nie bestellt habe?

Nein. Ohne zugrunde liegenden Vertrag besteht keine Zahlungspflicht. Reagiere am besten gar nicht mit einer Zahlung, sondern prüfe Absender und IBAN – und widersprich nur, wenn ein echtes Unternehmen tatsächlich etwas von dir fordert.

Wie erkenne ich eine gefälschte Rechnung?

Typisch sind: falsche/leicht abgewandelte Absender-Adresse, fremde oder ausländische IBAN, unpersönliche Anrede, Rechtschreibfehler, ungewöhnliche Anhänge und Drohungen mit sehr kurzer Frist. Im Zweifel beim Anbieter über die offizielle Website nachfragen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.