Gefälschte Rechnung per E-Mail – zahlen oder nicht?
Du bekommst eine Rechnung oder Mahnung per E-Mail für etwas, das du nie bestellt hast – oder von einem Anbieter, bei dem du unsicher bist? Zahle auf keinen Fall vorschnell. Viele dieser Rechnungen sind gefälscht oder Phishing.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Rechnung jetzt prüfen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Nicht zahlen, nicht klicken
Überweise nichts und öffne keine Anhänge oder Links aus der Mail. Gerade Drohungen mit kurzer Frist sollen Druck aufbauen.
- 2
2. Absender und IBAN prüfen
Stimmt die Absender-Adresse exakt? Passt die IBAN zum angeblichen Unternehmen, oder ist es eine ausländische/fremde IBAN? Schon kleine Abweichungen entlarven die Fälschung.
- 3
3. Bei echtem Anbieter direkt nachfragen
Wenn du unsicher bist, kontaktiere den Anbieter über die offizielle Website/Telefonnummer – nie über die Kontaktdaten aus der verdächtigen Mail.
- 4
4. Melden
Leite Phishing an die Verbraucherzentrale (Phishing-Radar) weiter und erstatte bei Schaden Anzeige.
Daran erkennst du die Masche
- Rechnung/Mahnung für etwas, das du nie bestellt hast.
- Bekannter Marken-Name, aber abweichende Absender-Adresse oder fremde IBAN.
- Sehr kurze Zahlungsfrist, Drohung mit Inkasso, Anhang im Format .zip/.exe.
Häufige Fragen
Muss ich eine Rechnung zahlen, die ich nie bestellt habe?
Nein. Ohne zugrunde liegenden Vertrag besteht keine Zahlungspflicht. Reagiere am besten gar nicht mit einer Zahlung, sondern prüfe Absender und IBAN – und widersprich nur, wenn ein echtes Unternehmen tatsächlich etwas von dir fordert.
Wie erkenne ich eine gefälschte Rechnung?
Typisch sind: falsche/leicht abgewandelte Absender-Adresse, fremde oder ausländische IBAN, unpersönliche Anrede, Rechtschreibfehler, ungewöhnliche Anhänge und Drohungen mit sehr kurzer Frist. Im Zweifel beim Anbieter über die offizielle Website nachfragen.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.