Sturmschaden am Haus – Gebäudeversicherung zahlt nicht?
Sturm und Hagel zählen zu den versicherten Gefahren der Wohngebäudeversicherung. Ob sie zahlt, hängt von den Bedingungen, der Schadenursache und der Mitwirkung des Versicherten ab. Wichtig sind eine schnelle Meldung und gute Dokumentation.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Schaden sichern
Sichere die Schadenstelle, verhindere Folgeschäden und mache Fotos.
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2. Schaden melden
Melde den Schaden unverzüglich dem Versicherer und beschreibe ihn genau.
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3. Nachweise sammeln
Dokumentiere Wetterlage, Umfang und Belege für Reparaturen.
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4. Bei Ablehnung prüfen
Lass eine Ablehnung anhand der Bedingungen und Schadenursache überprüfen.
Daran erkennst du die Masche
- Der Schaden wird zu spät gemeldet.
- Notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung unterbleiben.
- Die Ablehnung stützt sich auf eine fragwürdige Ursachenbewertung.
Häufige Fragen
Ab wann zahlt die Versicherung bei Sturm?
In der Regel ab Windstärke 8. Lässt sich die Windstärke am Schadenort nicht genau belegen, genügt oft, dass im Umfeld entsprechende Schäden auftraten. Maßgeblich sind die konkreten Versicherungsbedingungen.
Welche Schäden sind versichert?
Typischerweise Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen, etwa Dach, Fenster oder Fassade, durch Sturm und Hagel. Schäden an beweglichen Sachen fallen unter die Hausratversicherung. Prüfe, welche Police für welchen Schaden zuständig ist.
Was, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Lass die Ablehnung anhand der Bedingungen prüfen. Häufige Streitpunkte sind die Schadenursache, eine angebliche Obliegenheitsverletzung oder Abgrenzungsfragen. Bei berechtigten Zweifeln kannst du der Ablehnung schriftlich begründet widersprechen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.