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Gas- oder Stromabrechnung prüfen – so findest du Fehler

Die Jahresabrechnung deines Energieversorgers weist eine hohe Nachzahlung aus? Bevor du zahlst, lohnt ein genauer Blick: Falsche Zählerstände, nicht berücksichtigte Abschläge oder Rechenfehler kommen häufig vor.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Abrechnung beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast Anspruch auf eine nachvollziehbare Abrechnung. Stimmen Anfangs- und Endzählerstand, der abgerechnete Zeitraum und deine geleisteten Abschläge?
Bei einer berechtigten, aber hohen Nachzahlung kannst du eine Ratenzahlung verlangen, um eine Sperre zu vermeiden. Fehler in der Abrechnung kannst du beanstanden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Zählerstände abgleichen

    Vergleiche den abgerechneten Endzählerstand mit deinem tatsächlichen Zählerstand. Geschätzte Werte kannst du durch den echten ersetzen lassen.

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    2. Abschläge und Zeitraum prüfen

    Sind alle gezahlten Abschläge berücksichtigt? Stimmt der Abrechnungszeitraum (max. 12 Monate)?

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    3. Verbrauch einordnen

    Vergleiche deinen Verbrauch mit dem Vorjahr. Ein plötzlicher, unerklärlicher Sprung kann auf einen Fehler oder ein Defekt am Zähler hindeuten.

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    4. Beanstanden / Raten vereinbaren

    Beanstande Fehler schriftlich. Ist die Nachzahlung korrekt, aber hoch, bitte um Ratenzahlung.

Häufige Fragen

Muss ich eine geschätzte Abrechnung akzeptieren?

Nein. Beruht die Abrechnung auf einem geschätzten Zählerstand, kannst du deinen tatsächlichen Stand melden und eine korrigierte Abrechnung verlangen. Geschätzt werden darf nur, wenn der echte Stand nicht vorliegt.

Bis wann muss der Versorger abrechnen?

Die Abrechnung muss spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums (in der Regel 12 Monate) erfolgen. Verspätete oder fehlerhafte Abrechnungen kannst du beanstanden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.