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Garantieverlängerung – sinnvoll oder rausgeschmissenes Geld?

Beim Kauf von Elektrogeräten wird gern eine kostenpflichtige 'Garantieverlängerung' angeboten. Bevor du zustimmst, lohnt ein zweiter Blick: Einen Teil des Schutzes hast du nämlich ohnehin – kostenlos und von Gesetzes wegen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Unabhängig von jeder Garantie hast du gegenüber dem Verkäufer eine gesetzliche Gewährleistung von in der Regel zwei Jahren: Bei einem Mangel, der schon beim Kauf vorlag, kannst du Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt verlangen. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers.
Eine kostenpflichtige Garantieverlängerung lohnt sich nur, wenn sie wirklich mehr bietet als die Gewährleistung – etwa Schutz auch bei Verschleiß oder über die zwei Jahre hinaus. Prüfe die Bedingungen genau (Ausschlüsse, Selbstbeteiligung), bevor du zahlst.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Gewährleistung kennen

    Du hast ohnehin zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.

  2. 2

    2. Mehrwert prüfen

    Bietet die Garantieverlängerung echten Zusatznutzen (Verschleiß, längere Dauer)?

  3. 3

    3. Bedingungen lesen

    Achte auf Ausschlüsse, Selbstbeteiligung und Bedingungen im Garantievertrag.

  4. 4

    4. Bewusst entscheiden

    Im Zweifel auf die teure Verlängerung verzichten – die Gewährleistung greift bei anfänglichen Mängeln ohnehin.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Garantieverlängerung?

Oft nicht. Unabhängig von einer Garantie hast du gegenüber dem Verkäufer zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Mängel, die bereits beim Kauf vorlagen. Eine kostenpflichtige Garantieverlängerung lohnt sich nur, wenn sie darüber hinausgeht – etwa Verschleiß abdeckt oder über die zwei Jahre hinaus gilt. Prüfe die Bedingungen, bevor du dafür bezahlst.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer (in der Regel zwei Jahre) und greift bei Mängeln, die schon beim Kauf vorhanden waren. Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers mit selbst festgelegtem Umfang. Beide bestehen nebeneinander – die Gewährleistung kann durch eine Garantie nicht ausgeschlossen werden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.