Zum Inhalt springen

Tier gefunden oder vermisst – wem gehört das Fundtier?

Ein zugelaufenes oder gefundenes Tier ist rechtlich ein Fund. Wer es findet, muss es melden – beim Fundbüro, Ordnungsamt oder Tierheim. Der bisherige Halter bleibt zunächst Eigentümer und kann sein Tier zurückverlangen. Erst nach Ablauf bestimmter Fristen kann der Finder Eigentum erwerben.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ein gefundenes Tier unterliegt den Fundregeln (§§ 965 ff. BGB): Der Finder muss den Fund anzeigen und das Tier verwahren oder abgeben. Der bisherige Eigentümer behält sein Eigentum und kann das Tier herausverlangen.
Findest du das Tier und bleibt der Eigentümer trotz Meldung über die gesetzliche Frist (in der Regel sechs Monate) unbekannt, kannst du unter Umständen Eigentum am Tier erwerben. Aufwendungen (z. B. Tierarzt, Futter) kannst du ersetzt verlangen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Fund melden

    Melde das gefundene Tier beim Fundbüro/Ordnungsamt oder gib es im Tierheim ab und lass es auf Kennzeichnung (Chip) prüfen.

  2. 2

    2. Halter suchen

    Über Chip/Tasso, Aushänge und soziale Netzwerke lässt sich der Halter oft schnell finden.

  3. 3

    3. Verwahren oder abgeben

    Verwahre das Tier sorgfältig oder gib es ab. Notwendige Kosten kannst du ersetzt verlangen.

  4. 4

    4. Eigentum/Rückgabe klären

    Meldet sich der Halter, gib das Tier gegen Erstattung deiner Aufwendungen zurück; bleibt er unbekannt, kann nach Fristablauf Eigentum entstehen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Gehört mir ein zugelaufenes Tier?

Nicht sofort. Ein gefundenes Tier unterliegt den Fundregeln (§§ 965 ff. BGB). Der bisherige Eigentümer behält zunächst sein Eigentum und kann das Tier herausverlangen. Erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist (in der Regel sechs Monate) kann der Finder unter Umständen Eigentum erwerben.

Was muss ich als Finder tun?

Den Fund anzeigen – beim Fundbüro, Ordnungsamt oder Tierheim – und das Tier verwahren oder abgeben. Lass es auf einen Chip prüfen, damit der Halter gefunden werden kann. Notwendige Aufwendungen wie Tierarztkosten kannst du dir erstatten lassen.

Wie bekomme ich mein vermisstes Tier zurück?

Melde den Verlust beim Fundbüro, Tierheim und über Suchregister (z. B. Chip-Datenbank). Als Eigentümer kannst du dein Tier zurückverlangen, musst dem Finder aber dessen notwendige Aufwendungen erstatten. Eine Kennzeichnung mit Chip erhöht die Chancen erheblich.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.